Für letzte Trockenaue Südtirols
Umweltorganisationen und WWF /Prader Sand - Die Südtiroler Umweltorganisationen und der WWF-Internationales Alpenprogramm fordern in einer Resolution die Ausweisung der Prader Sand als Natura-2000-Gebiet. Damit soll auch zukünftig ein nachhaltiger Schutz dieses alpenweit einzigartigen Lebensraums gewährleistet sein.
Im Zuge der Umsetzung des Nationalparkplanes Stilfserjoch soll die gesamte Talsohle des Parkes und damit auch die Prader Sand aus dem Schutzgebiet ausgeklammert werden. Die Prader Sand ist Rückzugsgebiet seltener und vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten und daher südtirolweit einzigartig. Zudem belegen wissenschaftliche Studien ihre herausragende ökologische Bedeutung im gesamten Alpenraum. Das naturschutzrelevante Gebiet, die Kernzone, umfasst nicht nur das Bachbett des Suldenbaches, sondern die gesamten als "Trockenlahn" bezeichneten Kiesflächen. Norbert Dejori, Vorsitzender der Vereinigung Südtiroler Biologen, hebt die außerordentliche Bedeutung der Prader Sand als Vogelbrut- und -rastplatz hervor: "Die Prader Sand beherbergt über 120 Vogelarten, rund ein Drittel aller in Südtirol jemals beobachteten Arten. Neun Vogelarten der Prader Sand sind in der Roten Liste Südtirols unter der Kategorie 'stark gefährdet' bzw. 'vom Aussterben bedroht' geführt."
Kostenwahrheit und Güterverkehr in den Alpen
Internationale Tagung über die Kosten des Güterverkehrs in den Alpen -Verkehrsexperten und Umweltschützer aus ganz Europa treffen sich am kommenden Samstag, 10. Mai in der Europäischen Akademie in Bozen zur jährlichen Tagung der ITE (Initiative Transport Europe - Europäische Verkehrsinitiative). Thema der Tagung ist die Kostenwahrheit für die Steuerung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs in den Alpen. Besonderes Augenmerk werden die internationalen Verkehrsexperten auf die "externen Kosten" legen, die für Wirtschaft, Umwelt und Gesundheit aus dem Verkehr entstehen.
Die Alpenländer verfolgen grundverschiedene Strategien der Verkehrspolitik: Die Schweiz steuert beispielsweise den Güterverkehr anhand einer Schwerverkehrsabgabe. Diese finanziert die Modernisierung der Eisenbahninfrastrukturen. Italien dagegen schützt die steuerlichen Vorteile der Kleintransportunternehmen und setzt auf ein generelles und kostenintensives Straßenbauprogramm.
Bannzonen in Kaltern
Aufweichung ist Präzendenzfall - Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz stellt klar, dass in den Bannzonen am Kalterer See für Beherbergungsbetriebe bisher absolutes Bauverbot bestand. Eine Aufweichung des Bauverbotes in Kaltern lässt einen Präzendenzfall für die Bannzonen in den anderen Gemeinden Südtirols befürchten.
Im Dezember 2001 beschloss der Kalterer Gemeinderat eine Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Landschaftsplan. Die Regelung für die Beherbergungsbetriebe in den Bannzonen der Gemeinde Kaltern sollten an die Bestimmungen des geltenden Raumordnungsgesetzes angepasst werden, d. h. diese sollten auch erweitern dürfen, was bisher nicht erlaubt ist. Die zuständige I. Landschaftsschutzkommission schlug einen Kompromiss vor:
Bannzonen am Kalterer See in Gefahr
Am kommenden Montag soll die Landesregierung über die Aufweichung des Bauverbotes in den Bannzonen rund um den Kalterer See entscheiden. Sollte die Landesregierung dem Wunsch der Gemeinden Kaltern und Pfatten entsprechen, könnten ca. fünf- bis sechstausend Kubikmeter neue Kubatur am Kalterer See entstehen. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz spricht sich entschieden dagegen aus und fordert die Landesregierung auf, den Landschaftsplan der Gemeinden nicht abzuändern.
Bannzonen umfassen die landschaftlich wertvollsten Gebiete einer Gemeinde, die vor Verbauung und Verdrahtung verschont bleiben sollen. Das Gebiet um den Kalterer See ist in den Landschaftsplänen von Kaltern und Pfatten als Bannzone ausgewiesen. Es ist eine der berühmtesten und meistbesuchten Landschaften Südtirols, weshalb die Landschaftsentwicklung dort mit besonderer Sorgfalt gesteuert werden muss. Auch als Randschutz des Biotops Kalterer See kommt den Bannzonen eine besondere Bedeutung zu, weil hier eine stärkere Anthropisierung verhindert werden soll. Um den Kalterer See besteht deshalb ein absolutes Verbot zur Errichtung bzw. Erweiterung von Bauten über der Erde.