Der Standort in Reischach ist eingebunden in eine bestehende Sportzone und in einer touristisch erschlossenen Zone, weshalb der Golfplatz dort auch verkehrstechnisch vertretbar wäre. In diesem Sinne hat sich auch der Beirat für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ausgesprochen und das Vorhaben genehmigt. Deshalb ist es doch sehr verwunderlich, dass die Landesregierung einen Golfplatz in Reischach - mit positivem UVP-Gutachten - ablehnt und dasselbe Vorhaben in Prags – mit negativem UVP-Gutachten – genehmigt. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz ist der Meinung, dass hier weder eine ausgewogene, noch eine Entscheidung im Interesse des gesamten Pustertales getroffen worden ist.
Zur Vorgeschichte in Prags:
Der geplante 18-Loch-Golfplatz in Prags benötigt eine Fläche von 50 ha und liegt auf einer Meereshöhe von 1370 bis 1430 m in Altprags.
Im Herbst 1999 wurde beim UVP-Amt der Antrag auf Eintragung in den Bauleitplan gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt mit dem Verweis auf die Inkompatibilität mit dem Sportstättenleitplan, der vorsieht, dass Golfplätze in der Talsohle bzw. nicht über 1000 m Meereshöhe errichtet werden sollen. Daraufhin wurde von der Landesregierung die Abänderung des Sportstättenleitplanes in Angriff genommen und dieser Passus daraus gestrichen. Auf das erneute Ansuchen im Herbst 2001 stellte der UVP-Beirat fest, dass sich das Projekt nur unwesentlich geändert habe und alle Bedenken dagegen aufrecht seien: Der Golfplatz würde ein relativ naturnahes Ruhe- und Erholungsgebiet, das für das gesamte Pustertal von Bedeutung ist, stark beeintächtigen. Die Zone befindet sich auf einem ausgedehnten Schuttkegel, welcher akuter Übermurungsgefahr ausgesetzt ist und auf den erst in letzter Vergangenheit mehrere größere Muren abgegangen sind. Außerdem ist das Projekt aus hydrogeologischer und verkehrstechnischer Sicht problematisch. Der UVP-Beirat hat das Projekt mit nur zwei Gegenstimmen abgelehnt.