Umwelt & Recht in Südtirol – Sondernr. 4
Leitfaden für die Gemeindebaukommission - Der Alpenverein Südtirol (AVS), der Dachverband für Natur- und Umweltschutz und der Heimatpflegeverband Südtirol präsentieren die aktuelle Ausgabe der Informationsschrift Umwelt & Recht in Südtirol. Diese stellt einen Leitfaden für die Mitglieder der 116 Gemeindebaukommissionen in Südtirol dar.
Luftbelastung/Offener Brief an LH Kompatscher, LR Theiner und Regierungskommissärin Margiacchi - Die extreme Wettersituation des heurigen Dezember führt zu einer deutlich erhöhten Schadstoffbelastung an den meistbefahrenen Verkehrsachsen in Südtirol, sprich entlang der Brennerautobahn und der MEBO. Daher sind konkrete und kurzfristige Maßnahmen unerlässlich.
Gemeinsame Pressemitteilung von Dachverband für Natur- und Umweltschutz und Alpenverein Südtirol
Skipistenplan/UVP-Gutachten - Am vergangenen Mittwoch stand die Eintragung der Skipistenerweiterung Schnalstal auf der Tagesordnung des Umweltbeirates. Dieser hat mit einem hieb- und stichfesten Gutachten die Eintragung einstimmig abgelehnt. Der Alpenverein Südtirol und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz erinnern die Landesregierung an ihr Versprechen, ab dieser Legislatur die Fachgutachten der Kommissionen respektieren und sich daran halten zu wollen. Die beiden Vereine werden die Beschlussfassungen der Landesregierung auch rund um die Feiertage und den Jahreswechsel mit Spannung verfolgen.
Gülle in Natura-2000-Gebieten: Ohne Management-Pläne bleibt das Ausbringungsverbot aufrecht!
Gülle/Management-Pläne - Ende Mai vergangenen Jahres hat die Landesregierung beschlossen, für die Ausbringung von Gülle in Natura-2000-Gebieten sogenannte Management-Leitlinien erstellen zu lassen. Dafür hat sie 18 Monate vorgesehen. Der Beschluss selbst trat am 10. Juni 2014 in Kraft. Nach eineinhalb Jahren nun die große Ernüchterung: von den Management-Leitlinien keine Spur. Nicht einmal die grundlegenden Flächenerhebungen wurden durchgeführt. Die Bremser und Verhinderer haben damit ganze Arbeit geleistet. Ohne ausgearbeitete und genehmigte Management-Leitlinien ist aber folgerichtig das zugrundeliegende Naturschutzgesetz 6/2010 weiterhin anzuwenden. Und dieses sieht ein explizites Gülle-Verbot in auf allen Natura-2000-Flächen vor.