Der Beschluss der Landesregierung vom 27. Mai 2014 regelt die Erstellung der sogenannten Management-Leitlinien. Neben der Art und Weise der Erstellung werden im Beschluss, auch die Umsetzungszeiten geregelt. Diese sind, wie auch der übrige Beschluss, ein durchaus wohlgemeintes Kompromissangebot an die Landwirtschaft, können doch die Management-Pläne in einem großzügigen Zeitraum von 18 Monaten ausgearbeitet werden. Zudem bekommen die Betriebe anschließend nochmals sechs Monate Zeit zur Umstellung. Der Beschluss selbst wurde im Amtsblatt der Region am 10. Juni 2014 veröffentlicht und trat damit in Kraft. Am heutigen 10. Dezember 2015 sind die vorgesehenen 18 Monate für die Erstellung der Management-Leitlinien verstrichen und die Bilanz könnte ernüchternder nicht sein. Von den Management-Leitlinien keine Spur. Noch nicht einmal die grundlegenden Erhebungen im Feld, auf denen die maßgeschneiderten Leitlinien aufbauen sollten, sind gemacht. Eine ganze Reihe von Sitzungen in zwei Arbeitsgruppen wurden abgehalten. Doch diese verliefen in den seltensten Fällen konstruktiv. Die Strategie der Bremser und Verhinderer dieser Management-Leitlinien in und außerhalb dieser Arbeitsgruppen ging damit auf.
Diese Obstruktion hat drei Seiten zu Verlierern gemacht:
- in erster Linie die Natur, denn auch im Herbst 2015 wurde in den Natura-2000-Gebieten ungehemmt gegüllt;
- aber auch all jene fleißigen und hart arbeitenden Bergbauern, die aufgrund der öffentlichen Debatte um die Gülle mit ihren „Intensiv- und Turbo-Kollegen“ in einen Topf geworfen und ungerechtfertigterweise mit beschuldigt werden;
- und schlussendlich die Politik, die mit dem genannten Beschluss und den Arbeitsgruppen ein Kompromissangebot in Richtung Bauernschaft gemacht hat und in den 18 Monaten nichts weiter als vorgeführt wurde.
Treten die Management-Leitlinien also nicht in Kraft, bedeutet dies im Umkehrschluss aber auch, dass das aktuelle Naturschutzgesetz vom Mai 2010 weiterhin Gültigkeit hat, welches unter Artikel Art. 21, Abs. 4 Buchstabe g) unmissverständlich festhält: „In den Natura-2000-Gebieten ist, vorbehaltlich strengerer Schutzbestimmungen, insbesondere Folgendes verboten: ...
g) die Ausbringung von Mineraldünger und Flüssigdünger, Gülle und Jauche aus der Viehwirtschaft, mit Ausnahme des im Natura-2000-Gebiet anfallenden Flüssigdüngers … . Die Landesregierung genehmigt ... Managementleitlinien, auf deren Grundlage vom genannten Verbot abgewichen werden kann.“
Da die Management-Leitlinien aber auch nach Ablauf der Frist von 18 Monaten nicht vorhanden sind, bleibt laut Gesetz in Natura-2000-Gebieten die Einfuhr und das Ausbringen von Gülle und anderen Düngern von außerhalb eindeutig verboten.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert daher die Politik und die zuständigen Stellen in der Südtiroler Landesverwaltung auf, sich an die eigenen Gesetze zu halten und alle Übertretungen derselben in der dafür vorgesehenen Art und Weise zu ahnden.
Gülle in Natura-2000-Gebieten: Ohne Management-Pläne bleibt das Ausbringungsverbot aufrecht!
Gülle/Management-Pläne - Ende Mai vergangenen Jahres hat die Landesregierung beschlossen, für die Ausbringung von Gülle in Natura-2000-Gebieten sogenannte Management-Leitlinien erstellen zu lassen. Dafür hat sie 18 Monate vorgesehen. Der Beschluss selbst trat am 10. Juni 2014 in Kraft. Nach eineinhalb Jahren nun die große Ernüchterung: von den Management-Leitlinien keine Spur. Nicht einmal die grundlegenden Flächenerhebungen wurden durchgeführt. Die Bremser und Verhinderer haben damit ganze Arbeit geleistet. Ohne ausgearbeitete und genehmigte Management-Leitlinien ist aber folgerichtig das zugrundeliegende Naturschutzgesetz 6/2010 weiterhin anzuwenden. Und dieses sieht ein explizites Gülle-Verbot in auf allen Natura-2000-Flächen vor.