Der neue Skipistenplan sieht eine sog. Skizone vor, in denen neue Skipisten und Aufstiegsanlagen entstehen können. Reichen die geplanten Projekte über diese Skizonen hinaus, muss der Projektwerber vorab eine Machbarkeitsstudie vorlegen. Der Umweltbeirat bewertet die eingereichte Machbarkeitsstudie und alle weiteren dazu eingegangenen Stellungnahmen, Vorschläge und Gutachten und formuliert ein begründetes Gutachten. „Die Landesregierung beschließt über den ergänzenden Eingriff unter Bezugnahme auf das Gutachten des Umweltbeirates.“ So sieht es der Art 9/bis Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz Nr. 14/2010 über die Ordnung der Skigebiete vor.
Am vergangenen Mittwoch stimmte der UVP-Beirat über diese Machbarkeitsstudie ab. Dabei wurde die Eintragung in den Skipistenplan einstimmig abgelehnt. Das begründete Gutachten des Umweltbeirates lässt dabei keinen großen Spielraum für Interpretationen. Hält sich die Landesregierung an den oben zitierten Gesetzes-Passus, wonach ihr Beschluss auf dem Gutachten des Umweltbeirates aufbaut und an das Versprechen, dass die Gutachten der Kommissionen respektiert würden, dann kann der Beschluss nur negativ ausfallen.
Der Alpenverein Südtirol und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz ersuchen die Landesregierung jedenfalls, sich an Gesetz und Versprechen zu halten und keine Weihnachtsgeschenke dieser Art zu verteilen. Auch in der stillsten Zeit im Jahr werden die beiden Organisationen die Beschlussfassungen der Landesregierung sehr aufmerksam verfolgen.