Das no-airport.bz-Komitee distanziert sich in aller Form von den Vandalenakten am Bozner Flughafen in der Nacht auf Samstag. „Wir verurteilen solche Akte, weil sie sich gegen jede Gesprächs- und Diskussionskultur richten“, heißt es von Seiten des Komitees. Und weiter: „Wir haben bis dato immer fair, objektiv und zivilisiert argumentiert und werden dies auch weiterhin tun.“
UVP-Gutachten zum Flughafen veröffentlicht
Lobby-Argumente ad absurdum geführt - 40 bis 50 Flugbewegungen täglich, ein Anstieg des Grundlärmpegels um bis zu zehn Dezibel und eine Emissionsbelastung, die um 150 bis 400 Prozent steigt: Das Gutachten des UVP-Beirates des Landes führt etliche Behauptungen der Flughafen-Befürworter ad absurdum. Wer sich ein objektives Bild machen will, findet das Gutachten nun im Südtiroler Bürgernetz.
Als Gegner eines Ausbaus des Bozner Flughafens werfen uns die Flughafen-Befürworter immer wieder vor, falsche Informationen zu verbreiten. Dabei sind es die Argumente der Befürworter – allen voran der Landesregierung – die durch das Gutachten ihres eigenen UVP-Beirates widerlegt werden – und zwar Stück für Stück.
Flugplatz BZ/Betriebskonzept - Der Bozner Flughafen als Tor zur Welt: Das Versprechen, das die Landesregierung für ihre Flughafenpläne macht, kann nicht einmal das von ihr vorgelegte Flughafen-Konzept halten. Das sieht nämlich vor allem Flüge nach Rom vor, die fast die Hälfte der Passagierzahlen einbringen sollen. Die restlichen Flugziele sind – in der Berechnung zweifelhafte – Garnierungen.
Nationales Referendum "Bohrinseln-trivelle": Aufruf zur Teilnahme und mit JA zu stimmen! - Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz ruft alle Südtiroler/innen auf, sich an diesem Sonntag am abschaffenden Referendum der Verlängerung der Konzessionen der Bohrinseln vor der italienischen Küste zu beteiligen und im Sinne des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes solidarisch mit JA zu stimmen. Abgestimmt wird nur am Sonntag, den 17.04.2016 in den üblichen Wahllokalen von 7.00 bis 23.00 Uhr. Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis und die Wahlkarte.