Der Bozner Flugplatz in der italienischen Presse (27.06.2012 L'Adige von Dott. Antonio Zecca, Klimaphysik an UNI Trient ) > im Anhang
LPA (mac) - Bewusstseinsbildung, Kontrolle und Verbot der Durchfahrt für Motorräder mit erhöhtem Lärmpegel in sensiblen Gebieten: Das will eine Fachkommission, bestehend aus Fachleuten verschiedener Landesämter, des Gemeindenverbandes, des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz, der Verbraucherzentrale und zahlreicher Gemeinden.
Lärm gefährdet die Gesundheit des Menschen und belastet die Umwelt. Dementsprechend groß ist der Handlungsbedarf, speziell an den Berg- und Passstraßen, in Naturparks, Nationalparks und geschützten Gebieten. Die Landesregierung hat das Problem des Motorradlärms in den Bergen erkannt und die Abteilungen für Straßendienst und Mobilität beauftragt, zusammen mit Fachleuten der Abteilung Natur und Landschaft sowie der Umweltagentur die Vorschläge der Kommission in Bezug auf Lärm und Fahrsicherheit auf ihre Durchführbarkeit hin zu überprüfen und in die Tat umzusetzen.
Die Münchner haben den geplanten Bau einer dritten Startbahn am Flughafen der Stadt aufgehalten - in einem Bürgerentscheid erzielten die Projektgegner eine deutliche Mehrheit. Bürgermeister Ude gratulierte ihnen bereits zum Erfolg.
München - Mit einem derart klaren Ergebnis hat wohl kaum jemand gerechnet, der Ausgang der Wahl galt als völlig offen: Beim Bürgerentscheid über die geplante dritte Startbahn am Flughafen haben die Gegner des Milliardenprojekts am Sonntagabend einen deutlichen Sieg errungen. Die Münchner stimmten nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis mit 54,3 Prozent gegen den Ausbau des Airports. Die Befürworter erreichten nur 45,7 Prozent.
Flugplatz Bozen/Einstieg der Provinz Trient - Die Provinz Trient soll bis zu einem Drittel in den maroden Flugplatz Bozen einsteigen. Zudem sollen den Trientner Fluggästen mit finanziellen Anreizen der für sie im Gegensatz zu Verona ungünstigere Flugplatz Bozen schmackhaft gemacht werden. Angesichts der wirtschaftlichen Lage und der beschämend geringen Auslastung ist diese politische Entscheidung nicht zu rechtfertigen.