Dienstag, 19. April 2016 08:27

BürgerUnion - Kompatschers Flughafen-Lüge

BürgerUnion - Landtag/Fraktionen-Mitteilung vom 19.04.2016 - "Die Landesregierung belügt auf den offiziellen Internetseiten des Landes schamlos die Bürger in Sachen Flughafen-Volksbefragung", kritisiert der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder. "Zuallererst schreibt die Landesregierung in einer als technische Information aufgemachten Info-Seite, dass die Bürger am 12. Juni 2016 darüber abstimmen ob sie "für oder gegen einen funktionierenden Regionalflughafen sind´ ", unterstreicht Pöder.

"Das ist schon einmal eine grandiose Lüge, denn in Wirklichkeit stimmt die Bevölkerung am 12. Juni nicht ´für oder gegen einen funktionierenden Regionalflughafen sondern darüber ab, ob der Flughafen Bozen weiterhin mit öffentlichen Geldern finanziert werden soll oder nicht´.

Die Landesregierung unter Landeshauptmann Arno Kompatscher belügt die Bevölkerung nicht nur, sondern verkauft sie auch noch für dumm. Denn damit unterstellt man gleichzeitig jedem der mit Nein stimmen wird, dass er die ´dumm´ genug ist, gegen einen ´funktionierenden Flughafen´ zu stimmen.

Ob das Entwicklungskonzept der Landesregierung zu einem “funktionierenden Flughafen” führt, darüber herrschen auch unter Experten Zweifel.

Deshalb ist es von der Landesregierung absolut unredlich und sowohl formell als auch faktisch falsch, zu behaupten, dass die Bevölkerung am 12. Juni “für oder gegen einen funktionierenden Regionalflughafen” stimmen wird. Es wird über den Flughafengesetzentwurf abgestimmt und dessen Kern die Finanzierung mit öffentlichen Geldern ist", so der Abgeordnete.

Weiters vermittelt die Landesregierung auf der offiziellen Landes-Web folgende manipulierende und unwahre Behauptung:
Bei einem Ja, würde man einem funktionierenden Regionalflughafen die Chance geben.

Bei einem Nein verliert das Land die Kontrolle über den Flughafen. Die Landesregierung verschweigt, dass der Übergang der Regionalflughäfen, insbesondere auch des unbedeutenden Flughafens in Bozen, an die Regionen bzw. im Fall Bozen an das Land von der Regierung in Rom bereits im vergangenen August beschlossen wurde. Der Bozner Flugplatz wird also "provinzialisiert".

Damit erhält das Land mit einfacher Durchführungsbestimmung die volle Kontrolle über den Bozner Flugplatz und kann natürlich den Bürgerwillen umsetzen.

Pöder fordert nun die Landesregierung auf, diese Unwahrheiten von der Landes-Web zu löschen und eine neutrale Volksbefragungsinformation einzustellen.

Der Abgeordnete fordert auch in einem Schreiben den Kommunikationsbeirat des Landes als Garantiebehörde zum Handeln auf.

 

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Das schreibt die Landesregierung auf der Internetseite http://www.provinz.bz.it/flughafen/volksbefragung.asp :
Am 12. Juni 2016 werden die Südtirolerinnen und Südtiroler bei einer beratenden Volksbefragung darüber entscheiden können, ob sie unter klar festgelegten Voraussetzungen für oder gegen einen funktionierenden Regionalflughafen sind, und ob das Land das Ziel des Ausbaus des Flughafens weiterverfolgen oder aus der Finanzierung des Flughafenbetriebs aussteigen soll. Im Spezifischen ist die Südtiroler Bevölkerung aufgerufen, sich zum Landesgesetzentwurf „Bestimmungen zum Flughafen Bozen“, der am 4. Dezember 2015 vom Landtag genehmigt wurde, zu äußern.

Die Mehrheit sagt JA: Das bedeutet, dass der Flughafen Bozen die Chance bekommt, mit öffentlicher Unterstützung und unter Kontrolle des Landes Südtirol das Ziel „funktionierender Regionalflughafen“ zu erreichen. Der Rahmen dafür, wird vom Landesgesetz „Bestimmungen zum Flughafen Bozen“ und dem Entwicklungskonzept der Südtiroler Landesregierung vorgegeben.
Die Mehrheit sagt NEIN: Das bereits genehmigte und mit Urteil des Staatsrates bestätigte Ausbauprojekt zur Verlängerung der Start- und Landebahn wird vom Land Südtirol nicht umgesetzt und es werden auch keine weiteren finanziellen Mittel für den Betrieb des Flughafens Bozen aufgewendet. Das Land muss in der Folge die Flughafenbetreibergesellschaft ABD liquidieren. Unter den geltenden Rahmenbedingungen fällt die Konzession für den Betrieb des Flughafens Bozen an die Nationale Zivilluftfahrtbehörde ENAC zurück, es sei denn das Land Südtirol erlangt bis dahin die Zuständigkeit für die Konzessionsvergabe. Die Konzession für den Betrieb ist in Zukunft europaweit auszuschreiben.

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In Wirklichkeit ist es so:
Es stimmt auf keinen Fall, dass die Bevölkerung am 12. Juni “für oder gegen einen funktionierenden Regionalflughafen” stimmen wird, so wie das die Landesregierung behauptet.

Die Bürger stimmen darüber ab, ob der Flughafen Bozen weiterhin mit öffentlichen Geldern finanziert werden soll oder nicht.
Ob das Entwicklungskonzept der Landesregierung zu einem “funktionierenden Flughafen” führt, darüber herrschen auch unter Experten Zweifel.
Deshalb ist es von der Landesregierung absolut unredlich und sowohl formell als auch faktisch falsch, zu behaupten, dass die Bevölkerung am 12. Juni “für oder gegen einen funktionierenden Regionalflughafen” stimmen wird.

Gewinnt das JA: Dann wird die Landesregierung weiterhin Steuergelder für den Bozner Flugplatz ausgeben. Das Risiko dabei tragen die Steuerzahler, diesem Risiko haben sie dann ja auch in einer Volkbefragung mehrheitlich zugestimmt. Damit hat die Landesregierung die Möglichkeit, das Entwicklungskonzept umzusetzen.

Gewinnt das NEIN: Dann dürfen keine Südtiroler Steuergelder mehr in den Flugplatz gesteckt werden und der Flugplatz wird “provinzialisiert”, d. h. er geht an das Land. Die Grundlage dafür wurde mit dem “gesamtstaatlichen Plan der Flughäfen” gelegt, genehmigt von der italienischen Regierung am 27. August 2015.

Im Abs. 11 dieses Plans wird klar bestimmt, dass der Bozner Flughafen mit Durchführgsbestimmung an das Land übertragen wird, Gebäude, Grundstücke etc. . Das Land Südtirol entscheidet somit, was mit dem Flugplatz passiert.

Und wenn sich die Bevölkerung bei der Volksbefragung gegen die weitere Finanzierung des Flughafens mittels Steuergelder ausspricht und somit dem Flughafengesetzentwurf der Landesregierung und dem damit Verbundenen Konzept eine Absage erteilt, dann haben Landtag und Landesregierung den Auftrag der Bürger und auch die Möglichkeit, diesen Volkswillen umzusetzen.

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