Im Ausnahmefall könnte der Bau einer Windkraftanlage nur dann genehmigt werden, wenn er von allen Instanzen positiv begutachtet würde. Nachdem aber das Urteil des UVP-Beirates negativ ausgefallen ist, ist eine Errichtung des Windparkes am Brenner nicht möglich. Die sehr umfangreichen technisch-wissenschaftlichen Qualitätsurteile sowie die detaillierte Bewertung aller relevanten Bereiche durch den UVP-Beirat, wie dem Straßenbau, den großflächigen Erdbewegungen im Hochgebirge, den gefährdeten Feuchtgebieten, den Auswirkungen auf das Landschaftsbild und nicht zuletzt den europaweit bedeutenden Vogelzug, bestätigen den Dachverband für Natur- und Umweltschutz, den AVS und den CAI in ihrer Haltung, dass Windkraftprojekte in den hochgelegenen Gebieten nicht tragbar sind.
Die Windkraft ist zwar Teil einer zukünftigen C02-neutralen Energieversorgung und wird generell von den Umweltverbänden unterstützt. Sie macht aber nur dort Sinn, wo die positiven Auswirkungen überwiegen. Dies ist aber in den alpinen Lagen des Sattelberges und des Sandjoches aufgrund der negativen Einflüsse auf Flora, Fauna und Landschaft nicht der Fall.
Die beiden Anlagen am Sattelberg würden lediglich ca. 1,5 % der Südtiroler Stromproduktion ausmachen. Ein Wert, der durch eine Potenzierung der bestehenden Wasserkraftwerke und einer konsequenten Energieeffizienz um ein Vielfaches übertroffen werden könnte. Überhaupt muss Südtirol auf der Hut sein, dass nicht unter dem „Deckmantel“ der bei uns reichlich vorhandenen sauberen Energie große Geschäfte gemacht werden, und zwar auf Kosten der Umwelt. Dies zu unterbinden ist Aufgabe der Umweltverbände – und dafür werden wir uns auch weiterhin konsequent einsetzen.
Klauspeter Dissinger - Dachverband für Natur- und Umweltschutz
Georg Simeoni - Alpenverein Südtirol
Giuseppe Broggi - CAI Alto Adige
Windpark Brenner - Rekurs angenommen
Windpark Brenner/Verwaltungsgericht Bozen - Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der Alpenverein Südtirol und der CAI Alto Adige sind erfreut, dass der von ihnen über den WWF eingereichte Rekurs vom Verwaltungsgericht angenommen wurde. Die Begründungen sind klar, denn ein Windpark am Brenner würde ja gegen den Beschluss der Landesregierung vom 21.2.2011 verstoßen, indem Südtirol als „Windkraft-freies Land“ erklärt wurde. Weiters sind die Berge Südtirols über 1600m ü.M. unter Landschaftsschutz.