Anlässlich des Internationalen Tag des Wassers am 22. März macht der Dachverband für Natur- und Umweltschutz darauf aufmerksam, dass Südtirol in Sachen Gewässerschutz seine Hausaufgaben noch immer nicht gemacht hat. Spätestens im Jahre 2010 hätte der Gewässerschutzplan – gemeinsam mit dem Wassernutzungsplan – ausgearbeitet und verabschiedet werden sowie in Kraft treten müssen. So steht es zumindest in allen einschlägigen Beschlüssen und Verordnungen.
Selbst in der überarbeiteten Version des Wassernutzungsplanes, die aufgrund des skandalösen „Restwasser-Reduzierungs-Beschlusses“ der Landesregierung Nr. 893/2011 durch die paritätische Kommission im vergangenen Jahr angemahnt wurde, findet sich weiterhin der Passus: „In Südtirol findet die Ausarbeitung des Wassernutzungsplanes und des Gewässerschutzplanes, welcher von Artikel 27 des Landesgesetzes 8/2002 in Anwendung der Art. 42 und 44 des Gesetzesvertretenden Dekretes 152/1999 vorgesehen ist, gleichzeitig statt. ... Der Gewässerschutzplan stellt hingegen das ausführliche Planungsinstrument zum Schutz der Gewässer durch die Definition spezieller Schutzmaßnahmen, in Beachtung der europäischen und nationalen Normen, dar.“ (Gesamtplan für die Nutzung der öffentlichen Gewässer, Teil 2, Seite 17 vom 21.04.2016)
Sieben Jahre später sind wir in Sachen zeitgemäßem Gewässerschutz keinen Schritt weiter. Während in diesen Jahren auf Nutzerseite
- elf Konzessionen für Großableitungen neu vergeben wurden,
- 7.000 landwirtschaftliche Wasserkonzessionen per Omnibus verlängert wurden,
- die Anteile von ENEL und Edison an SE Hydropower und Hydros aufgekauft wurden,
- Einigungen mit den Vinschgauer Stromrebellen und der Eisackwerk GmbH erzielt wurden,
- ein neues Energiegesetz für die Konzessionsvergabe von kleinen und mittleren Werken geschrieben und verabschiedet wurde,
- die Fusion von SEL und Etschwerken zu Alperia über die Bühne ging,
- der Alpine Energy GmbH in Rekordzeit zweistellige Millionenbeträge aufgrund von Klagen gegen die Konzessionsvergabe gezahlt wurden,
ist zum Gewässerschutzplan genau gar nichts passiert. Klarer kann die Bevorzugung von Nutzung gegenüber dem Schutz nicht sein.
Ganz eklatant sichtbar wurde dieses Ungleichgewicht zwischen Nutzung und Schutz bei der Umsetzung der Liste der sensiblen Gewässer im Jahr 2015. Ein Paradebeispiel dafür, wie man den Bock zum Gärtner macht. Die ursprüngliche, auf fachlich begründeten Daten aufbauende Liste, ausgearbeitet vom Landesamt für Gewässerschutz, wurde mehrfach einem einseitig besetzten Energie-Experten-Tisch vorgelegt, welcher die Schutzkriterien solange abschwächen konnte, bis auch die Vertreter aller Nutzungen mit den übrig gebliebenen geschützten Gewässern und Kriterien einverstanden waren.
Der ökologische Schaden, der durch die absolute Priorisierung der Nutzung und der Unterlassung eines griffigen Schutzes für unsere Gewässer angerichtet wurde, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wir können die politisch Verantwortlichen, allen voran Umweltlandesrat Theiner, nur zum wiederholten Male und mit allem Nachdruck dazu aufrufen, die gesetzlich vorgesehenen Schutzpläne schnellstens und in einer Form umzusetzen, dass der ökologische Schaden möglichst minimiert und die letzten freien Fließgewässer endlich geschützt werden.