Es wird daran erinnert, dass das Verwaltungsgericht Bozen in seinem Urteil Nr. 254/2006 vom 8.6.2006 die im Rekurswege von der Landesregierung erteilte Genehmigung für das vorherige Wegprojekt aufgehoben und damit den vom WWF angestrengten Rekurs vollinhaltlich angenommen hat. In der Urteilsbegründung wird insbesondere auf die absolute Schutzwürdigkeit des Gebietes verwiesen. Es handelt sich um ein Schutzgebiet von europäischer Bedeutung, welches im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung und als besonderes Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. Damit ist dieses Gebiet Teil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000. In Gebieten mit einem derart hohen Schutzstatus müssen der Natur- und Landschaftsschutz Vorrang haben. Diese Schutzgebiete dürfen nicht lokal/politischen oder lokal/wirtschaftlichen Begehrlichkeiten zum Opfer fallen.
Die im Verträglichkeitsgutachten, im Gutachten der II. Landschaftsschutzkommission und in der Projektablehnung durch den Direktor der Landesnaturschutzabteilung angeführten Ablehnungsgründe zum ersten Projekt treffen auch auf das neuerlich eingereichte Projekt zu. Nicht zuletzt deshalb ist auch das neuerliche Verträglichkeitsgutachten der Abteilung Natur und Landschaft zum Varianteprojekt aufgrund der Schwere des Eingriffes negativ ausgefallen.
Das Verträglichkeitsgutachten zum Varianteprojekt der Abteilung Natur und Landschaft, das auch bei dieser Variante des Projektes negativ ausfallen muss. Eine objektive und unabhängige Bewertung wird dabei vorausgesetzt. Den Mitgliedern der Landesregierung sowie insbesondere dem zuständigen Landesrat ist sicherlich bewusst, dass eine neuerliche Entscheidung der Landesregierung gegen ein bestehendes negatives Verträglichkeitsgutachten der Landesverwaltung in der Bewertung des Wegerschließungsprojektes mit einem Glaubwürdigkeitsverlust für die Verfahrensabwicklung einhergehen würde.
Zudem obliegt es der Landesregierung in besonderer Weise, neben den in den Fachgutachten genannten Gründen, welche sich rein auf das Projekt der Wegerschließung beziehen, auch eine Reihe von anderen Kriterien in ihre Bewertung einfließen zu lassen, vor allem die indirekten Auswirkungen des Projektes. Hier sind in erster Linie Intensivierungsaspekte zu berücksichtigen, sowohl auf landwirtschaftlicher als auch auf touristisch/gastronomischer Seite. Durch die Schaffung einfacher Zufahrtsmöglichkeiten auch für schweres Gerät werden die Voraussetzungen geschaffen für Planierungen, Futtermitteltransport, Düngung (siehe Gülleproblematik auf sehr vielen anderen Almen Südtirols!) sowie eine Änderung/Intensivierung der Bewirtschaftung im Allgemeinen, aber auch die generell leichte Erreichbarkeit mit Fahrzeugen aller Art und eine in der Praxis schwer durchzuführende Verkehrsbegrenzung.
Im aktuellen Projekt wurden weder sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen in quantitativer und qualitativer Hinsicht eingebracht, noch können die dargelegten Begründungen für den Bau eines Weges die Schwere des Eingriffes in ein äußerst sensibles Natura-2000-Gebiet rechtfertigen.
Aus all diesen Gründen lehnt der Dachverband für Natur und Umweltschutz das Projekt kategorisch ab. Sollte das Projekt jedoch wider Erwarten von der Landesregierung genehmigt werden, so wird der Dachverband für Natur- und Umweltschutz mit der notwendigen Konsequenz und Vehemenz alle notwendigen Schritte auf regionaler, nationaler und EU-Ebene einleiten, damit auch in Südtirol die Einhaltung der Naturschutzbestimmungen gewährleistet werden kann. Es kann und darf nicht sein, dass widerrechtliche Situationen geschaffen, geduldet und im Nachhinein saniert werden.
Wir fordern deshalb auf diesem Wege eine gänzliche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vor Ort.