Mittwoch, 15. September 2010 11:32

Wegebau nicht aufgrund Angebot des Landes ausgesetzt

Antersasc/Feststellungen - Bezug nehmend auf die Meldung des Landespresseamtes (LPA) vom 14.09.2010 um 16.44 Uhr zur Aussetzung aller Arbeiten beim Bau eines Weges in Antersasc möchte der Dachverband zu den dort getätigten verwirrenden Aussagen Stellung beziehen.
Am Dienstagvormittag, 14.09.2010 wurde am Verwaltungsgericht Bozen die Aussetzungsverhandlung zu dem vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz über den nationalen WWF* eingebrachten Rekurs gegen einen Beschluss des Landes abgehalten, der entgegen den Fachgutachten der eigenen kompetenten Ämter der Landesverwaltung eine Erschließung des Antersasc-Tales und der im Talschluss liegenden Alm vorsieht.


Einer Aussetzung aller Arbeiten im Dringlichkeitswege wurde bereits am 24.08.2010 von der Präsidentin des Verwaltungsgerichtes stattgegeben. Inhalt der gestrigen Verhandlung war lediglich die Ablehnung oder Bestätigung der bereits erteilten Aussetzung aller Arbeiten bis zu einer Entscheidung des Landesgerichtes in dieser Streitfrage. Wie bereits bekannt, wurde bei der gestrigen Verhandlung diese bereits erteilte Aussetzung wiederum - wie vom Dachverband erwartet - bestätigt. In einer gestern veröffentlichten Meldung der LPA (liegt dieser Pressemitteilung bei) wurde nun behauptet, dass bei der gestrigen Verhandlung über ein Angebot des Landes in dieser Streitfrage entschieden wurde.
Hierzu möchte der Dachverband Folgendes festhalten:

  • Inhalt und Gegenstand der gestrigen Verhandlung war nicht ein Angebot des Landes (welches dem Dachverband im Übrigen nicht vorliegt), sondern die Bestätigung eines bereits erteilten Baustopps.
  • Dieser Baustopp wurde nicht vom Land angeboten, sondern mittels Dringlichkeitsverfügung aufgrund eines eingereichten Rekurses des Dachverbandes vom Verwaltungsgericht erteilt.
  • Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz (in der Pressemitteilung wird nur der WWF als offizieller Rekurs-Steller genannt*) und das Land haben sich nicht darauf verständigt, dass das Land die Arbeiten aussetzen wird, sondern das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Arbeiten ausgesetzt bleiben.

Eine solcherart verdrehte Darstellung der Tatsachen ist für den Dachverband für Natur- und Umweltschutz völlig unverständlich. Wir ersuchen daher die VertreterInnen der Presse die von offizieller Seite getätigten Aussagen und Behauptungen zu hinterfragen und zu überprüfen, um möglichst objektiv und wahrheitsgetreu berichten zu können.

* Da der Dachverband selbst keine Klageberechtigung am Verwaltungsgericht hat, müssen die Rekurse mittels Vollmachten über nationale Umweltschutzverbände eingebracht werden. Abgewickelt und finanziert werden diese Rekurse durchwegs vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz.

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