Eine solche Information sollte in Zukunft per Gesetz garantiert sein. So sieht es jedenfalls der Volksbegehrensgesetz-Entwurf der Initiative für mehr Demokratie vor.
Das Abstimmungsheft wird allen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der elf Gemeinden (insgesamt 30.853) innerhalb der laufenden Woche per Post zugestellt.
So wie die Volksbefragung selbstverwaltet ist, also in Ermangelung einer immer noch ausständigen gesetzlichen Grundlage auf Eigeninitiative der Bürger durchgeführt wird, so soll dieses Abstimmungsheft, mangels öffentlicher finanzieller Unterstützung, auch von der Bürgern selbst finanziert werden. Mit einem Kostenbeitrag von 0,50 € von allen, die zur Abstimmung gehen, können diese Kosten gedeckt werden.
Das Abstimmungsheft macht auch auf besondere Weise deutlich, was mit Direkter Demokratie gemeint ist und gewollt wird: nämlich vor allem ein Lernprozess und ein Instrument zur Selbsterziehung der Gesellschaft, die Möglichkeit zur Bewusstseinsentwicklung zu Fragen, die uns alle angehen. Denn mitreden und mitentscheiden zu können, sind wesentliche Bedingungen für das Mitdenken.