Sollte die in den Medien kolportierte Aussage stimmen, dass der Brief der Flugüberwachungsbehörde (ENAC) über die nach Süden zu verlegende Landepiste den Flugplatzbetreibern bereits während der Mediation vorgelegen ist, scheint es nun so, als hätten sie ihren Trumpf lieber bei der Bekanntgabe eines zu erwartenden neuerlichen Defizits in der Höhe von 2 Mio. Euro für das Jahr ausgespielt. Man sucht beim Flugplatzausbau nun den Weg des geringsten Widerstandes, nachdem die Mediation - auch in den Augen der Flugplatzbetreiber - gescheitert ist, sich die Südtiroler Bevölkerung sehr eindrucksvoll für eine verbindliche Volksabstimmung zum Thema ausgesprochen hat und sich die Landesregierung aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen nicht die Finger mit unpopulären und unsinnigen Entscheidungen zum Ausbau des Flugplatzes verbrennen will.
Deshalb erweist es sich jetzt als überaus praktisch, der ENAC die Entscheidung über eine de facto Pistenverlängerung in Form einer Verlegung aufgrund von angeblichen Sicherheitsbestimmungen in die Schuhe zu schieben. Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen waren aber in den letzten 10 Jahren immer nur dann prioritär und unaufschiebbar, wenn damit auch gleichzeitig ein Aus- bzw. Umbau des Flugplatzes realisieren wollte.
Hier ist auf jeden Fall sehr genau und transparent zu überprüfen, ob diese Sicherheitsmaßnahme überhaupt durchzuführen ist. Zudem ist die Verlegung der Piste kein unbedingtes Muss, da ja auch eine temporäre Rückstufung bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Flugplatzes Bozen in Betracht gezogen werden kann, denn jede bauliche Maßnahme an allen Infrastrukturen des Flugplatzes sollte nur nach der Volksabstimmung im Jahr 2009 und in Übereinstimmung mit der dort getroffenen Entscheidung realisiert werden.