Das Gericht folgt in seiner Entscheidungsbegründung den Argumenten der Umweltschützerund hebt den Beschluss der Landesregierung Nr. 2396 vom 28.09.2009 für jenen Teil auf, der die Genehmigung des oberen Teilstücks des Weges ab der Naturparkgrenze zur Erschließung der Zwischenkoflalm betrifft.
Ein Wermutstropfen bleibt: Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hatte bis zuletzt gehofft, dass das Gericht auch das untere Teilstück des Weges bis zur Naturparkgrenze für unzulässig erklären würde, zumal dieser Weg für die Walderschließung und Holzbringung keinerlei Bedeutung hat. Man will sich deshalb eine Anfechtung des Urteils in diesem Punkt vor dem Staatsrat noch vorbehalten.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen bedeutet nun das Aus für das obere Teilstück ab der Naturparkgrenze. Beim Forstinspektorat Bruneck, das beide Baulose (Antersasc I und Antersasc II) projektiert und vorangetrieben hatte, dürfte man über die Entscheidung des Gerichts wenig erfreut sein, zumal auch der Teil des bereits gebauten Weges, der im Naturpark Puez-Geisler liegt, aufgrund dieser Entscheidung zurückgebaut werden muss und der heute bestehende Fußweg ab dem Zaun, der den Beginn des offenen Almbereiches kennzeichnet, in seiner heutigen Beschaffenheit verbleiben muss.
Urteil/Rekurs-Antersasc - Und die Natur siegt doch!
Und die Natur siegt doch! Der WWF und Dachverband für Natur- und Umweltschutz gewinnen Rekurs gegen Erschließung der Antersasc-Alm.
Auf diesen Tag hat man am Sitz des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz schon lange gewartet. Das Verwaltungsgericht Bozen hat mit Urteil Nr. 175 vom 27.04.2011 den geplanten und zum Teil bereits realisierten Bau des oberen Teilstücks zur Erschließung der Zwischenkofl-/Antersasc-Alm für unzulässig erklärt und damit einen Schlussstrich unter den Streit um den Wegebau im ökologisch hoch sensiblen Bereich, der Teil des Naturparks Puez-Geisler und Bestandteil des Weltnaturerbes der Dolomiten ist, gezogen.