Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zeigt sich erfreut über den Beschluss der Landesregierung, welche nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische und vor allem landschaftsästhetische Gründe bei dem landesweiten Verbot der Windkraft berücksichtigt hat. Die Bemühungen des Dachverbandes, der bereits seit vergangenem Jahr auf eine solche Regelung drängt, werden nun anerkannt.
Allerdings kann es nicht sein, dass man für den Windpark am Brenner noch schnell eine Ausnahme macht, um eventuelle Versprechen, welche den Projektbetreibern auf politischer Ebene schon vorab gegeben wurden, auch einhalten zu können. Diese schiefe Optik haben bereits die Regelung der Wasserkraftnutzung zwischen Mauls und Franzensfeste, bei der bestimmten Betreibern Ausnahmen zugestanden wurden und eine griffige Regelung im wahrsten Sinne des Wortes verwässert wurde. Ebenso die Regelung der Errichtung von Photovoltaikanlagen im landwirtschaftlichen Grün, welche erst dann umgesetzt wurde, sobald das Genehmigungsverfahren für die enorme Anlage in Pfitsch über die Bühne gegangen ist. Und dies obwohl man von der Absicht der Errichtung der Anlage bereits Monate im Voraus gewusst hat. Mit den Worten von Brenners Bürgermeister Kompatscher bei der Vorstellung der UV-Studie Anfang der Woche: "Dies ist ad-hoc-Politik".
Klar widersprechen muss der Dachverband in diesem Zusammenhang den Aussagen Laimers zu den angeblichen Vorzügen des Windparks am Brenner. Wie die UV-Studie eindeutig klar legt, ist der Park sehr wohl vom Tal und der Umgebung aus einsehbar, sowohl dies- als auch jenseits des Brenners. Ein direkter Anschluss ist nicht gegeben, da eine mehrere Kilometer lange 132V-Hochspannungsfreilandleitung errichtet werden muss. Weiters ist die bestehende Militärstraße auf mehreren Kilometern auszubauen, auf 6-8 m zu verbreitern und massiv zu befestigen, um sie für die Mobilkräne, aber auch für die Lkws, welche die 40 Tonnen schweren Generatoren anliefern, überhaupt befahrbar zu machen. Ganz zu schweigen von der enormen Eingriffen durch die Errichtung von Zufahrtsstraßen und enormen Baustelleneinrichtungen zu allen 22 (Sattelberg) bzw. 31 (inkl. Sandjoch) Anlagen. Zudem sind sich alle Fachleute einig, dass die Auswirkungen auf den Vogelzug am Brenner, der von europäischer Bedeutung ist, absolut ungenügend studiert und bewertet wurden, obwohl aufgrund von Vergleichen mit bereits bestehenden Anlagen angenommen werden muss, dass mehrere 10.000 Vögel pro Jahr durch den Windpark zu Schaden kommen werden.
Wir fordern daher den zuständigen Landesrat Laimer sowie die Südtiroler Landesregierung auf, eine saubere und nachvollziehbare Regelung zur Windkraftnutzung in Südtirol zu verabschieden, die aufgrund fachlicher Notwendigkeiten und nicht politischen Versprechen zustande kommt.
Südtirol windkraftfreie Zone/Ausnahmen
Abwägung der Windkraftnutzung lobenswert. Anlassgesetzgebung dreist!
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zeigt sich mit der Argumentation des Landschaftsschutzes beim Verbot der Windkraftnutzung in Südtirol einverstanden. Auch aufgrund der bereits hohen Nutzung von regenerativen Energieträgern im Lande. Konsequenterweise muss diese Regelung aber auch den geplanten Windpark am Brenner mit einschließen, da es ansonsten zur selben Anlassgesetzgebung wie dem nur teilweisen Verbot der hydroelektrischen Nutzung am Eisack zwischen Mauls und Franzensfeste oder dem Verbot von Photovoltaikanlagen nach der Errichtung einer mehrere Hektar großen Anlage in Pfitsch kommt.