Freitag, 21. März 2014 09:47

Südtirol hat immer noch keinen Gewässerschutzplan

Weltwassertag - Im April 2010 hat die Landesregierung den Wassernutzungsplan genehmigt und damit die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Im Plan selbst wird – vor allem was die ökologischen Themen und Details anbelangt – auf einen Gewässerschutzplan verwiesen, den es allerdings in dieser Form auch im Jahr 2014 immer noch nicht gibt. Die politische Priorität zwischen Nutzung und Schutz unserer Gewässer scheint damit klar. Anlässlich des morgigen Internationalen Tag des Wassers fordern wir daher die schnellstmögliche Realisierung eines Gewässerschutzplanes, der diesem Namen auch gerecht wird.
Bereits bei der Erstellung des Wassernutzungsplanes hat sich der Dachverband für Natur- und Umweltschutz immer wieder mittels Vorschlägen und Stellungnahmen eingebracht. Eine der Forderungen war die parallele Ausarbeitung und Verabschiedung von Wassernutzungsplan und Gewässerschutzplan, da Schutz und Nutzung gleichberechtigt behandelt werden sollten und im Nutzungsplan an vielen Stellen Bezug auf den Schutzplan genommen wird. Im Jahr 2010 wurde der Wassernutzungsplan schließlich mittels Beschluss der Landesregierung verabschiedet.
Bis heute hat man es aber nicht für nötig befunden, den Gewässerschutzplan auszuarbeiten. Zwar finden sich an vielen Stellen im Wassernutzungsplan direkte Verweise auf den Schutzplan, wie etwa:
  • Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1543 vom 8. Juni 2009, nimmt die Autonome Provinz Bozen, auf Basis der Vorgaben auf europäischer Ebene sowie der Vorgaben der nationalen Gesetzgebung und im Besonderen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzesvertretenden Dekretes 152/2006 in geltender Fassung die Typisierung und Identifizierung der Oberflächengewässer vor sowie Ausweisung von Referenzstrecken vor. Dieser Beschluss wird im Gewässerschutzplan übernommen.
  • Nachdem das Thema Gewässergüte im Gewässerschutzplan der Provinz eingehend abgehandelt wird, muss für Detailinformationen auf diesen Fachplan verwiesen werden.
  • In Südtirol findet die Ausarbeitung des Wassernutzungsplanes und des Gewässerschutzplanes, welcher von Artikel 27 des Landesgesetzes 8/2002 in Anwendung der Art. 42 und 44 des Gesetzesvertretenden Dekretes 152/1999 vorgesehen ist, gleichzeitig statt.
  • Der Gewässerschutzplan stellt hingegen das ausführliche Planungsinstrument zum Schutz der Gewässer durch die Definition spezieller Schutzmaßnahmen, in Beachtung der europäischen und nationalen Normen, dar;
um nur einige zu nennen. Umgesetzt wurden diese eigenen Vorgaben zur Erstellung eines detaillierten Gewässerschutzplanes aber nie. Auch daran zeigt sich, dass es der Politik beim Thema Gewässer nur um deren Nutzung geht und der Aspekt des Schutzes nur eine untergeordnete und lästige Rolle einnimmt. Ein zeitgemäßer Gewässerschutzplan, der auf die ökologischen Belange Bezug nimmt, hätte in diesem beispiellosen Sturm auf die hydroelektrische Nutzung des Wassers der letzten Jahre auch nur gestört und das eine oder andere bereits versprochene E-Werk vielleicht sogar noch verhindert. Daher hat man sich wohl dazu entschlossen, den Gewässerschutzplan einfach nicht auszuarbeiten und erst recht nicht umzusetzen.
Anlässlich des morgigen Internationalen Tag des Wassers fordern wir daher von den politischen Entscheidungsträgern, den Gewässerschutzplan endlich auszuarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen, damit zumindest den letzten Resten an unverbauten Gewässerabschnitten jener Schutz zugestanden wird, den man so vielen anderen aufgrund rein wirtschaftlicher Interessen und Profitgier vorenthalten hat.

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