Bereits bei der Erstellung des Wassernutzungsplanes hat sich der Dachverband für Natur- und Umweltschutz immer wieder mittels Vorschlägen und Stellungnahmen eingebracht. Eine der Forderungen war die parallele Ausarbeitung und Verabschiedung von Wassernutzungsplan und Gewässerschutzplan, da Schutz und Nutzung gleichberechtigt behandelt werden sollten und im Nutzungsplan an vielen Stellen Bezug auf den Schutzplan genommen wird. Im Jahr 2010 wurde der Wassernutzungsplan schließlich mittels Beschluss der Landesregierung verabschiedet.
Bis heute hat man es aber nicht für nötig befunden, den Gewässerschutzplan auszuarbeiten. Zwar finden sich an vielen Stellen im Wassernutzungsplan direkte Verweise auf den Schutzplan, wie etwa:
Anlässlich des morgigen Internationalen Tag des Wassers fordern wir daher von den politischen Entscheidungsträgern, den Gewässerschutzplan endlich auszuarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen, damit zumindest den letzten Resten an unverbauten Gewässerabschnitten jener Schutz zugestanden wird, den man so vielen anderen aufgrund rein wirtschaftlicher Interessen und Profitgier vorenthalten hat.
Bis heute hat man es aber nicht für nötig befunden, den Gewässerschutzplan auszuarbeiten. Zwar finden sich an vielen Stellen im Wassernutzungsplan direkte Verweise auf den Schutzplan, wie etwa:
- Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1543 vom 8. Juni 2009, nimmt die Autonome Provinz Bozen, auf Basis der Vorgaben auf europäischer Ebene sowie der Vorgaben der nationalen Gesetzgebung und im Besonderen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzesvertretenden Dekretes 152/2006 in geltender Fassung die Typisierung und Identifizierung der Oberflächengewässer vor sowie Ausweisung von Referenzstrecken vor. Dieser Beschluss wird im Gewässerschutzplan übernommen.
- Nachdem das Thema Gewässergüte im Gewässerschutzplan der Provinz eingehend abgehandelt wird, muss für Detailinformationen auf diesen Fachplan verwiesen werden.
- In Südtirol findet die Ausarbeitung des Wassernutzungsplanes und des Gewässerschutzplanes, welcher von Artikel 27 des Landesgesetzes 8/2002 in Anwendung der Art. 42 und 44 des Gesetzesvertretenden Dekretes 152/1999 vorgesehen ist, gleichzeitig statt.
- Der Gewässerschutzplan stellt hingegen das ausführliche Planungsinstrument zum Schutz der Gewässer durch die Definition spezieller Schutzmaßnahmen, in Beachtung der europäischen und nationalen Normen, dar;
Anlässlich des morgigen Internationalen Tag des Wassers fordern wir daher von den politischen Entscheidungsträgern, den Gewässerschutzplan endlich auszuarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen, damit zumindest den letzten Resten an unverbauten Gewässerabschnitten jener Schutz zugestanden wird, den man so vielen anderen aufgrund rein wirtschaftlicher Interessen und Profitgier vorenthalten hat.