Das Verwaltungsgericht folgte damit der Argumentation, dass aufgrund der Dringlichkeit und der erheblichen Schwere eines eventuellen Eingriffs Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen, war doch 2004 bereits in einer Nacht- und Nebelaktion in illegaler Art und Weise ein Großteil des Weges errichtet worden.
Über die endgültige Aussetzung wird am 04.11.2008 entschieden. Die Aussetzung der Arbeiten bis zur Urteilsverkündung scheint aber sicher, handelt es sich bei dem angefochtenen Projekt doch größtenteils um die Neuauflage des Wegeprojektes auf die Dickeralm aus dem Jahre 2004, wo der Dachverband für Natur- und Umweltschutz bereits einmal die Aussetzung aller Genehmigungen erwirkte und 2006 schließlich mit dem Urteil in vollem Umfang recht bekam.
Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt nach wie vor im Naturpark liegt, dass Natura-2000-Lebensräume betroffen sind, dass das Verträglichkeitsgutachten wiederum negativ ausfiel, dass auch bei dieser neuerlichen "Variante" kein erhebliches öffentliches Interesse an dem Weg besteht, dass das Urteil beim ersten Projekt dermaßen ausführlich begründet war, erschient es fast paradox, dass Gemeinde und Landesregierung hier die entsprechenden Genehmigungen überhaupt ausgestellt haben.
Da hier nicht nur nationales, sondern auch europäisches Recht gebrochen wird, interessiert sich mittlerweile auch die Europäische Kommission wieder für das bunte Treiben am Sonnenberg, nachdem aufgrund des klaren und eindeutigen Urteils von 2006 das Verfahren zwischenzeitlich archiviert wurde.