- Der Plan hantiert mit Grenzwerten, ohne zu fordern, dass dennoch eine Minimierung der Strahlenbelastung anzustreben ist
- Der Plan verzichtet auf eine bürgerfreundliche Definition von Grundversorgung (Die Frage wird ausgeklammert, ob z.B. Telefonieren im Keller oder Übertragen eines Fußballspieles aufs Handy zur Grundversorgung gehören sollen)
- Der Plan ist technisch nicht auf der Höhe der Zeit, da moderne Evaluierungsverfahren zur Auswahl von Standorten nicht zur Anwendung kamen
- Die grafische Darstellung der Standorte ist primitiv und entspricht nicht den heutigen technischen Möglichkeiten
- Der Plan orientiert sich an den Bedürfnissen der Mobilfunkbetreiber, nicht aber an denen der Bevölkerung
- Der Plan wurde ohne ausreichende Aufklärung der Bevölkerung stillschweigend in die Begutachtungsphase gegeben
- Dem Plan fehlt ein Leitsatz wie: „Oberstes Ziel ist eine möglichst geringe Belastung der Menschen“
Aufgrund der groben Mängel fordern Verbraucherzentrale, Dachverband für Natur- und Umweltschutz und Bürgerwelle, den Plan zurückzuziehen, ordentlich zu überarbeiten und dann erst damit an die Öffentlichkeit zu gehen.
Detail am Rande: Dr. Livio Giuliani von der ISPESL (Höhere Anstalt für Unfallverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz) hätte als Fachreferent an der Pressekonferenz teilnehmen sollen; eine mehrstündigen Verspätung des Fluges Rom-Bozen verhinderte aber sein pünktliches Eintreffen.