Zugleich möchte die Initiative auch zur angekündigten Obstruktion im Landtag Stellung nehmen: Es ist an sich Aufgabe des Hohen Hauses, für die Menschen in diesem Lande zu arbeiten. Wenn aber im Hohen Haus Entscheidungen anstehen, die das Wohlbefinden und die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern bedrohen, so wird eine Behinderung des Arbeitens durch Obstruktion zu einer Notwehr-Maßnahme. Deshalb stellt sich die Initiatve „Frizzi Au“ in dieser speziellen Konstellation hinter jene Abgeordneten, die zum Mittel der Obstruktion greifen und so versuchen, Schaden von Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden.
Aus inoffiziellen Quellen wurde bekannt, dass manche Abgeordnete einen realistischen Minimalkonsens anstreben. Dieser würde die Landesregierung zwingen, gemeinsam mit den betroffenen Anrainern sofort am Projekt Einschränkungen und Verbesserungen vorzunehmen, und zwar im Ausmaß von 20 Prozent der Gesamtkosten. Denn in diesem Rahmen sind bis zu einem gewissen Grad Verschiebungen möglich, ohne dass deshalb das gesamte Projekt zurückgewiesen werden muss (Art. 37/LG 6/17.06.1998 bzw. Art. 2. „Besondere Vergabebedingungen für öffentliche Bauarbeiten“).
Die Initiative „Retten wir die Frizzi Au“ appelliert an die Abgeordneten im Südtiroler Landtag, eine weise Entscheidung zu treffen!