Landesrat Schuler lässt sich anlässlich der Abschlussveranstaltung des Forschungsprojektes AlpÄsch in einer Aussendung der LPA bereits im Titel mit den Worten zitieren, dass die Lebensräume dieser Fischart zu schützen sind. Neben der bedrohten Äsche sind aber weitere 18 von den insgesamt 35 in Südtirol vorkommenden Fischarten auf der Roten Liste Südtirols, außerdem zu finden in den Anhängen der EU-Habitatrichtlinie sowie der Berner Konvention bzw. laut Südtiroler Fischereigesetz geschützt. Daher sind die Lebensräume all dieser Arten vorrangig vor negativen Einwirkungen zu schützen.
Die Realität sieht aber leider anders aus, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Es ist absolut inakzeptabel, wenn Lebensräume von bedrohten, geschützten und prioritären Tier- und Pflanzenarten derart geschädigt werden, indem sie trockengelegt, zugegüllt und vergiftet werden. Angesichts der Vielzahl der erschreckenden Vorfälle ist es unangebracht, die Tatsachen zu relativieren und von bedauerlichen Einzelfällen zu sprechen. Zumindest im Falle der Trockenlegungen und der Gülleeinleitung sind die Risikogewässer den Behörden bereits länger bekannt. Der effektive Schutz von Gewässerlebensräumen hat in diesen Fällen gleich mehrfach versagt, da dieser in Südtirol nicht den erforderlichen Stellenwert hat.
Bis der seit 2010 überfällige Gewässerschutzplan endlich erstellt und verabschiedet wird, werden noch Jahre vergehen. Daher appelliert der Dachverband für Natur- und Umweltschutz mit Nachdruck an Sie beide, unverzüglich im Rahmen Ihrer politischen Verantwortung und Möglichkeit alle notwendigen SOFORT-Maßnahmen in die Wege zu leiten, um landesweit die Gewässerlebensräume wirksam vor derartigen Schädigungen zu schützen und so solche Ereignisse zukünftig von vornherein auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klauspeter Dissinger
Vorsitzender des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz