Folgende Punkte scheinen uns besonders gravierend:
Zeitpunkt Weihnachten
Es ist in Südtirol inzwschen gängige Praxis, illegale Umweltzerstörungen zu Zeiten zu begehen, an denen Umweltschützer schwer reagieren können: Nachts, ab Freitag nachmittag oder, wie in diesem Falle, kurz vor den Weihnachtsfeiertagen.
Vermeintliche Unwissenheit
Wie kommt es, dass für eine Bannzone, die zudem mit Dekret des Landeshauptmannes (DLH 10.02.1992 Nr. 293/V/81) als besonders schutzwürdige Landschaft ausgewiesen wurde, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung eine Baugenehmigung ausgestellt wird? Natürlich hat niemand etwas gewußt. Kann ja passieren ...
Technische Notwendigkeit?
Den Weg brauche es für die großen Bagger, hieß es von den Verantwortlichen. Und diese brauche es, um die Leitungen frostsicher verlegen zu können. Recherchen des Dachverbandes haben ergeben: Es ginge problemlos auch mit kleinen Baggern auf Füßen ("Hüpfer"), und Frostsicherheit wird heutzutage durch die Isolierung der Leitungen erreicht.
Ein illegaler Weg?
Die Fakten legen nahe, dass das Varianteprojekt zur Verlegung der Wasserleitung dazu mißbraucht werden sollte, einen Weg illegal errichten zu können.
Forderung des Dachverbandes
Da es bereits Bestrebungen von verschiedenen Seiten gibt, diese Illegalität zu "sanieren", fordert der Dachverband die zuständigen Behörden auf, eine genaueste Überprüfung des Falles vorzunehmen. Die illegal in den Wald geschlagene Schneise ist jedenfalls ohne „wenn und aber“ unverzüglich zu renaturieren.