Was ist zu tun?
Die Verbände fordern von den politisch Verantwortlichen neue Rahmenbedingungen für eine naturnahe und nachhaltige Landwirtschaft in Südtirol:
1) Landwirtschaftliche Betriebe, die weiterhin in den Genuss von Förderungen gelangen wollen, müssen eine ausgeglichene Nährstoffbilanz, sprich einen geschlossenen Nährstoffkreislauf aufweisen.
Kann der Betrieb das nicht, weil er mit 2,3 GVE/ha mehr Vieh im Stall hat als er auf seinen Grünflächen an Futter erzeugen kann und daher Kraftfutter und Heu zukaufen muss, muss er künftig nachweisen, dass er die überschüssigen Nährstoffe außerhalb des Betriebes abführen kann, z.B. durch einen Abnahmevertrag für Gülle, Mist etc. mit einem Obst-, Wein- oder Gartenbaubetrieb.
Durch technische Aufarbeitung des Hofdüngers (Güllevergärung, Trocknung, Pelletierung etc.) und den Verkauf an Obst-, Wein- und Gartenbaubetrieben im Land verbessert sich die Nährstoffbilanz auf Betriebsebene und es lässt sich so ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften. Der südtirolweite Bedarf an organischem Dünger würde dadurch großteils gedeckt.
Die Förderkriterien werden auch erfüllt, wenn ein Betrieb bei gleichbleibendem Viehbestand seine Futterflächen erweitert, z.B. durch Zusammenlegung oder Pacht, und dadurch seine Nährstoffbilanz ausgleicht.
2) Als Steuerzahler haben wir das Recht, dass die aus Steuern finanzierten Förderungen an die Berglandwirtschaft auch im Sinne der Allgemeinheit eingesetzt werden und dass diese Förderungen soweit als möglich transparent und nachvollziehbar sind. Förderungen gibt es also für die Produktion gesunder Lebensmittel, gekoppelt mit der nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege der Kulturlandschaft.
3) Wer als Berglandwirt nachhaltig und naturnah produziert und den Förderungskriterien entsprechend wirtschaftet (siehe Punkt 1), soll ein Grundeinkommen bekommen.
4) „Wer verursacht haftet!“ Konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips.
Wer sich nicht an die Förderkriterien hält, die Nährstoffbilanz überschreitet, Gülle illegal entsorgt usw. haftet nicht nur für die verursachten Schäden (Verunreinigung von Gewässern, Gefährdung des Grundwassers, Geruchsbelästigung, Schädigung der Böden), sondern wird auch von jeglicher Förderung ausgeschlossen.