Mittwoch, 16. April 2014 15:12

Offener Brief: Urteil zur Skigebietsverbindung Helm-Rotwand

Sehr geehrter Landeshauptmann Kompatscher,

sehr geehrte Mitglieder der Südtiroler Landesregierung,

 

das Verwaltungsgericht Bozen hat gestern die Urteile in den beiden behängenden Rekursen zur Skigebietsverbindung Helm-Rotwand veröffentlicht. Wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, wurde dabei ein Rekurs als unverfolgbar erklärt, ein weiterer Rekurs abgewiesen. Diese Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Bozen respektiert der Dachverband für Natur- und Umweltschutz selbstverständlich, auch wenn wir uns aufgrund unserer zahlreichen dargelegten Gründe eine andere Entscheidung erwartet hätten.

Zugleich möchten wir aber auch darauf verweisen, dass erst durch die juristischen Mittel, die der Dachverband für Natur- und Umweltschutz bereits seit 2010 gegen dieses Vorhaben ergriffen hat, einige signifikante Verbesserungen am ursprünglichen Maximalprojekt umgesetzt wurden. Zusätzlich mahnt das Verwaltungsgericht Bozen bereits in der aktuellen Urteilsbegründung die Missachtung einiger der stattlichen Anzahl von 50 Auflagen im Beschluss an, auch wenn es sich für die strafrechtliche Relevanz nicht zuständig erklärt. Und nicht zuletzt wird durch die Begründung des Urteils der Rekurs des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz auch legitimiert.

Nichtsdestotrotz ist es dem Dachverband für Natur- und Umweltschutz auch an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass wir nie prinzipiell gegen die Verbindung der beiden Skigebiete Helm und Rotwand waren. Für eine einfache und kostengünstige Verbindung der beiden Skigebiete hätte sich auch die seilbahntechnische Verbindung der beiden Talstationen angeboten. Nach wie vor sind wir jedoch strikt gegen die nun legitimierte Variante der Verbindung der beiden Skigebiete über ein bis dato unberührtes und naturnahes Gebiet mit hohem ökologischen Wert. Da aber von Anfang an auch eine Erweiterung des Pistenangebotes Kernpunkt des gesamten Verbindungsprojektes war, wird nun der Bereich des heutigen Stiergartens den wirtschaftlichen Interessen der Betreibergesellschaft geopfert werden. Und dies nicht zuletzt mit einer immer wieder kolportieren Co-Finanzierung durch die öffentliche Hand in Höhe von bis zu 8 Millionen Euro.

Daher ersucht Sie der Dachverband für Natur- und Umweltschutz um Auskunft zu folgenden Aspekten:

- Fällt auch dieses Projekt in den aktuellen Förderstopp des Landes?

- Erachtet die Landesregierung die Bezuschussung eines Skipistenprojektes in dieser Größenordnung angesichts des allgemeinen abnehmenden Interesses an diesem Wintersport als strategisch sinnvoll?

- Liegt der Landesregierung eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Gewährung der Co-Finanzierung vor?

 

Mit den besten Grüßen

Dr. Klauspeter Dissinger - Vorsitzender des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz

Dr. Markus Breitenberger - AVS-Referent für Natur und Umwelt

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