Vorausschickend möchten wir in Erinnerung rufen, dass diese Landesregierung zumindest im Wahlkampf und auch noch anfangs der Legislatur immer wieder betont hat – im Gegensatz zu früheren politischen Gepflogenheiten – sich nunmehr an die Gutachten der eigenen Kommissionen halten zu wollen. Dass der Bruch dieses Versprechens nicht nur eine politische Dimension hat, zeigt das eindeutige Urteil in einem sehr ähnlich gelagerten Fall - der neuen Talabfahrt in Schnals. In dieser Causa hat das Verwaltungsgericht aufgrund von Ermessensüberschreitung einen Beschluss der Südtiroler Landesregierung basierend auf einem negativen UVP-Urteil aufgehoben.
Auch zum geplanten Skigebietszusammenschluss Kaunertal-Langtaufers liegt ein negatives Gutachten des Umweltbeirates vor. Korrekterweise müsste man von einer einseitigen Skigebietserweiterung sprechen, da in Langtaufers kein aktives Skigebiet besteht.
Wie Sie sicherlich wissen, sieht das Dekret des Landeshauptmanns für Genehmigungsverfahren von Machbarkeitsstudien laut Artikel 9bis, Absatz 3 Folgendes vor: „Der Umweltbeirat gibt ein begründetes Gutachten über die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ab, wobei er das technisch-wissenschaftliche Qualitätsgutachten der Arbeitsgruppe im Umweltbereich sowie die eingegangenen Stellungnahmen, Vorschläge und Gutachten berücksichtigt. Die Landesregierung beschließt über den ergänzenden Eingriff unter Bezugnahme auf das Gutachten des Umweltbeirates.“
Mit dem negativen Gutachten des Umweltbeirates und der klaren gesetzlichen Regelung des Verfahrens ist eine korrekte Entscheidung der Landesregierung zum Vorhaben in Langtaufers eindeutig vorgezeichnet. Daher erwartet sich der Dachverband für Natur- und Umweltschutz in Sachen Machbarkeitsstudie Skigebietszusammenschluss Kaunertal-Langtaufers konsequenterweise eine ablehnende Entscheidung.
Im Vertrauen darauf verbleibt mit den besten Grüßen
Klauspeter Dissinger
Vorsitzender - Dachverband für Natur- und Umweltschutz