Dienstag, 07. März 2017 12:48

Offener Brief - Entwurf Landesgesetz für Raum und Landschaft

Offenen Brief von Dachverband für Natur- und Umweltschutz, AVS, HPV und Südtiroler Biologen zum derzeitigen Entwurf des neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Kompatscher,
sehr geehrter Herr Landesrat Theiner,
sehr geehrte Mitglieder der Südtiroler Landesregierung,


das neue Landesgesetz zu Raum und Landschaft gehört zweifelsohne zu den bedeutendsten normativen Neuerungen in dieser Legislatur und wird das ganze Land in den kommenden Jahren und Jahrzehnten maßgeblich prägen. Aufgrund dieser gewichtigen Tragweite kommen die schreibenden Verbände nicht umhin, Ihnen auch auf diesem Wege ihre Besorgnis zum aktuellen Stand der Arbeiten und den bis dato vorliegenden Ergebnissen mit Nachdruck kundzutun.


Als Schutzverbände haben wir uns von Anfang an konstruktiv und gewissenhaft in die Arbeiten eingebracht und bei allen sich bietenden Gelegenheiten Stellungnahmen, Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Kritik an den vorgelegten Inhalten des Gesetzentwurfes angebracht. Auch haben wir wiederholt eine ganze Reihe von besonders problematischen Punkten bei Terminen mit Landesrat Theiner und verschiedenen Vertretern der zuständigen Landesämter angesprochen und im Detail erörtert.


Insgesamt wurden unsere Anregungen und Kritikpunkte kaum berücksichtigt, wie sich in der nun vorliegenden überarbeiteten Version der ersten beiden Abschnitte zeigt. Unsere wiederholt vorgebrachten Kritikpunkte waren beispielsweise: die einseitige Kompetenzverschiebung in Richtung Gemeinde und hier vor allem an den Bürgermeister, die Inkompatibilität zur staatlichen Gesetzgebung im Bereich des Landschaftsschutzes, die weiterhin bestehenden politischen Präsenz in deklarierten Fach-Kommissionen, die Diskrepanz zwischen den Leitlinien und Visionen des Gesetzes sowie dem Gesetzentwurf selbst - vor allem im Bereich des landschaftlichen und landwirtschaftlichen Grüns, die Baumöglichkeiten und Kubaturboni außerhalb der Siedlungsfläche für landwirtschaftliche und touristische Betriebe und die nach wie vor zu hohen Schwellenwerte bei einigen Kategorien von Bagatelleingriffen (alles im Detail nachzulesen in den zahlreichen eingebrachten Stellungnahmen). Zudem wurde in der überarbeiteten Version auch die Möglichkeit der Weiterleitung der Projekte von der Gemeindekommission an die Landesverwaltung durch den Landschaftsschutz-Beauftragten gestrichen; eine weitere dezidierte Schwächung des Landschaftsschutzes.


Zusammenfassend stellen wir fest, dass dem Landschaftsschutz in dem vorliegenden Entwurf in keiner Weise ausreichend Rechnung getragen wird, dass die staatlichen Vorgaben im Bereich des Landschaftsschutzes vorsätzlich (davon müssen wir ausgehen, da wir mehrfach darauf hingewiesen haben) nicht berücksichtigt und umgesetzt werden und dass somit der Landschaftsschutz nicht jenen Stellenwert und Aufwertung erfährt, den er laut Leitlinien zum Gesetz bekommen sollte.


Wir erkennen durchaus an, dass mit einer ganzen Reihe von öffentlichen Veranstaltungen, Vorstellungen, Diskussionsrunden usw. dem Wunsch nach möglichst breiter Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit nachgekommen wurde. Gleichzeitig können wir uns des Eindruckes nicht erwehren, dass die Interessensgruppen unterschiedlich stark in den Ausarbeitungsprozess des Gesetzentwurfes mit einbezogen wurden: Die aktuellsten Unterlagen wurden ausgewählten Interessensgruppierungen schon sehr viel früher unterbreitet als den Umweltverbänden, zudem wurden nur bestimmte Interessensvertreter zur Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgruppe eingeladen – eine offensichtliche Ungleichbehandlung. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Aussage des Landeshauptmannes bei der Landesversammlung des Südtiroler Bauernbundes, bei der er eine Garantie für die Beibehaltung der Bagatelleingriffe in der heutigen Form zusicherte, obwohl der Gesetzestext noch bearbeitet und diskutiert werden soll. Für uns stellt sich damit auch die Frage, inwieweit die noch folgenden Informations- und Diskussionsveranstaltungen wirklich fachlicher Austausch sein können oder ob die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit am Ende doch nur eine Feigenblattfunktion erfüllt.


Das stets betonte übergeordnete öffentliche Interesse gilt gerade für den Landschaftsschutz und daher appellieren die unterzeichnenden Verbände an Sie, diesen Grundsatz auch konsequent im neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft zu verfolgen.

 

In diesem Sinne verbleiben mit den besten Grüßen

Klauspeter Dissinger - Dachverband für Natur- und Umweltschutz
Georg Simeoni - Alpenverein Südtirol
Bernhard Lösch - Heimatpflegeverband Südtirol
Norbert Dejori - Vereinigung Südtiroler Biologen

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