In der Folge ist der Landesgesetzesentwurf Nr. 95/21 „Richtlinien für ein Systematisches Pestizid-Monitoring“, am 20.10.2021 vorgelegt worden. Dieser Gesetzentwurf sieht ein einheitliches, evidenzbasiertes Monitoring vor, um künftig Fehler der vergangenen Erhebungen zu vermeiden und objektive, korrekte Daten zu garantieren.
Der Rat der Gemeinden erteilte dem Landesgesetzentwurf mit folgender knappen Begründung ein negatives Gutachten: „Auf der einen Seite wird mit dem Gesetzentwurf nicht geklärt, wie die praktische Umsetzung der Einführung des Pestizid-Monitorings vor sich gehen soll. Man kann jedenfalls daraus schließen, dass neue Bürokratie geschaffen wird. Auf der anderen Seite schweigt sich der Gesetzentwurf vollkommen über die Folgen bei übermäßiger Belastung der sensiblen Gebiete oder der Gebiete von ökologischer Bedeutung mit Pestizidrückständen aus. Das führt zu Verunsicherungen der Bevölkerung und der Wirtschaftstreibenden.“
Für die unterzeichnenden Organisationen wirft diese Begründung des negativen Gutachtens folgende Fragen/Aspekte auf:
- Erachten Sie es als sinnvoll, dass die Umweltagentur der Autonomen Provinz Bozen in Zukunft Monitorings durchführt, um in Erfahrung zu bringen, ob die Südtiroler Kinderspielplätze und ökologisch wertvolle Gebiete mit Pestiziden belastet sind?
- Das Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, das Monitoring in Zukunft auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen, damit verlässliche Daten generiert werden können. Wo sehen Sie deshalb mehr Bürokratie auf wen zukommen?
- Sie bemängeln vor allem, dass der Gesetzentwurf nicht klärt, wie die praktische Umsetzung des Pestizid-Monitorings vor sich gehen soll. Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Abschnitte des Entwurfs die praktische Umsetzung betreffen: Art.2 (2) a, b, c; Art. 4 (3), (4); Art. 6; Art. 7 (2), (3), (4), (5); Art. 8 (2), (3), (4); Sollten Sie dennoch Unklarheiten zur praktischen Umsetzung haben, geben Sie bitte bekannt auf welche Erhebungs-, Analyse- und Auswertungsverfahren sich diese beziehen. Es wird ebenfalls darauf verwiesen, dass offene Details - wie in anderen Fällen auch- in Durchführungsverordnungen präzisiert werden.
- Sie bemängeln auch, dass der Gesetzentwurf sich über die Folgen bei übermäßiger Belastung mit Pestiziden ausschweigt. Es wird klargestellt: Bei diesem Gesetzentwurf geht es, wie unter Art. 1 angeführt, um das Design des Monitorings, das objektive Daten garantieren soll. Die Frage nach den Folgen einer übermäßigen Belastung der Kinderspielplätze und ökologisch wertvoller Gebiete kann nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs sein. Dabei geht es um ein gesellschaftliches, politisches Thema, das mit einer korrekten Erhebungs- und Auswertungsmethode nichts zu tun hat.
- Da Sie diesen Gesetzentwurf negativ beurteilen, teilen Sie bitte mit, welche Richtlinien Sie für Südtirol vorschlagen, um den von der EU vorgesehenen Schutz sensibler und ökologische wertvoller Zonen zu garantieren.
Wir ersuchen Sie auf diese Fragen/Aspekte öffentlich zu antworten.
Die unterzeichnenden Organisationen: Dachverband für Natur- und Umweltschutz - WWF - ISDE/sezione Bolzano - Vereinigung der Südtiroler Biologen - Umweltschutzgruppe Vinschgau - Umweltgruppe Terlan - Umweltschutzgruppe Kaltern - Hyla/Umweltgruppe Eisacktal