Donnerstag, 09. Juni 2005 11:27

Nein zur „Lex Huber“

UVP-Beirat/Vorsitz - Der Einfluss des UVP-Beirates als nur empfehlendem Organ ist bereits heute sehr gering. Nun soll er weiter geschwächt werden. Eine maßgeschneiderte Gesetzesänderung soll dies ermöglichen.

Bisher war der Direktor der Umweltagentur automatisch der Vorsitzende des UVP-Beirates. In der Person Walter Hubers hatte die Landesregierung einen Direktor, der klar die Regierungs-Interessen vertrat. Eine Gesetzesänderung soll es Huber nun ermöglichen, auch nach seinem Ausscheiden als Direktor der Umweltagentur Vorsitzender des UVP-Beirates zu bleiben. Brisant an der ganzen Sache ist die aktuelle Funktion, die Walter Huber bekleidet: Er ist Ressortdirektor des Umweltlandesrates. Ein Ressortdirektor ist aber eine politisch besetzte Stelle. Im Gegensatz zu einem Abteilungsdirektor ist ein Ressortdirektor strikt weisungsgebunden, da seine primäre Aufgabe ja darin besteht, den politischen Willen in der Verwaltung umzusetzen.

Wenn nun der zumindest auf dem Papier unabhängige UVP-Beirat einen politisch ernannten und gegenüber der Politik weisungsgebundenen Vorsitzenden erhält, stellt sich die Frage, ob es nicht ehrlicher wäre, den UVP-Beirat aufzulösen.

Anmerkung:

Der Gesetzesentwurf spricht nicht explizit vom Ressortdirektor, sondern von einem „Vertreter des für die Umwelt zuständigen Ressorts, der vom Landesrat für Umwelt ernannt wird“. In der Praxis wird dies aber der Ressortdirektor sein, da direkt in der Ressortdirektion neben dem Landesrat, dessen persönlichem Referenten und dem Ressortdirektor nur noch wenige Mitarbeiterinnen (Sekretärinnen) tätig sind.

Theoretisch könnte die Stelle auch mit einer Person aus einer anderen Abteilung im Ressort Laimer (i.e. Natur und Landschaft, Wasser und Energie, Raumordnung, Umweltagentur) besetzt werden. Dies widerspräche aber dem offiziellen Bericht zur Gesetzesänderung:

„Da die Genehmigungsverfahren für UVP-Projekte und für Projekte, die der Sammelgenehmigung unterliegen, nicht nur Umweltbereiche betreffen, für welche die Umweltagentur zuständig ist, sondern auch andere Bereiche wie z.B. Landschaftsschutz, Gewässernutzung usw. umfassen, erscheint es notwendig den Vorsitz des UVP-Beirates und der Amtsdirektorenkonferenz einem Vertreter des zuständigen Ressorts zu überlassen.“

Als Vorsitzender käme laut Bericht also nicht der Vertreter einer Abteilung in Frage, da dieser nicht den Gesamtüberblick habe. Also bleibt nur die Ressortdirektion. Und innerhalb dieser nur der Ressortdirektor.

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nsb012023 Umwelt

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