Zudem hat es in den letzten 25 Jahren keine verbindlichen Gutachten irgendwelcher technischer Kommissionen gegeben. Die letztinstanzliche Entscheidung traf immer die Landesregierung unter Vorsitz des Landeshauptmannes und setzte sich dabei oft genug über fachliche Gutachten hinweg. Der Landeshauptmann macht es sich zu leicht, politische Verantwortung abzustreiten, wenn sich die Entscheidung im Nachhinein als falsch herausstellt.
Am 19. September 2003 veröffentlicht der Umweltbund Südtirol (Legambiente) eine Stellungnahme in den Medien (siehe Anhang die Veröffentlichung in der Tageszeitung „Dolomiten“) in der sie die Größe des geplanten Müllverbrennungsofens kritisiert und eine Reihe von Vorschlägen zur Reduzierung des Müllaufkommens macht. Anfang dieser Woche verweist der Landeshauptmann in einem Tagesschau-Interview für den RAI Sender Bozen in der Frage nach der Verantwortung zur Überdimensionierung des Ofens auf eine Kommission, die vor 10 Jahren, also im Jahr 2003, die Größe festgelegt haben soll und verweist zudem noch darauf, dass zwei Vertreter des Umweltschutzes, namentlich des Umweltbundes Südtirol (Legambiente), sogar 150.000 Tonnen Jahreskapazität gefordert hätten. Protokolle, Abstimmungsergebnisse und Gutachten der besagten Kommission könnten hier Aufklärung schaffen. Daher ersuchen wir den Landeshauptmann auf diesem Wege, der interessierten Öffentlichkeit diese Dokumente zugänglich zu machen um objektiv nachvollziehen zu können, wer was gefordert und beschlossen hat.
Zudem scheint dies der einzige Fall zu sein, in dem eine Kommission eine verbindliche Entscheidung treffen konnte, ist es doch grundsätzlich so, dass alle Gutachten der Fachkommissionen des Landes nur beratenden Charakter haben. Die endgültige Entscheidung trifft grundsätzlich die Landesregierung und nur allzu oft weicht sie dabei aus mehr oder weniger plausiblen und nachvollziehbaren Gründen von den fachlich begründeten Gutachten der Kommissionen und Beiräte ab. Tatsache bleibt, dass mit dem Recht der Entscheidung auch die Pflicht der Übernahme der Verantwortung einhergeht. Diese ist auch dann zu übernehmen, wenn sich die Entscheidung im Nachhinein als Fehler erwiesen hat.