Diese und einige weitere Punkte wurden vom Landtag gutgeheißen. Abgelehnt wurde leider ein Antrag von Pius Leitner, der forderte, dass die Bewohner der Zone Hirschen als Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen durch das Motorsportzentrum endlich eine Lärmschutzwand gegen den Autobahnlärm bekommen sollten. Mit dem Hinweis, dass dies ohnehin bereits geplant sei, wurde der Antrag von der Mehrheit abgelehnt. Abgelehnt wurde von der Mehrheit auch ein Pöder-Antrag, demzufolge der Landtag sich gegen Panzertests in der Frizzi Au ausspreche.
Insgesamt hat der Landtag von seinem Recht, der Landesregierung eine klare Linie zur Reduzierung des Motorsportzentrums im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (20 Prozent des Finanzierungsvolumens) vorzuschreiben, praktisch keinen Gebrauch gemacht. Besonders für die bei der Landtagsdebatte anwesenden Bewohner von Hirschen war es bitter zu sehen, dass auch jene Politiker, die in den Medien große Sprüche klopfen, beim Handaufheben sich keinen Deut um die Interessen der Bevölkerung scheren. (Einzig Rosa Thaler und Herbert Denicolò enthielten sich teilweise der Stimme.)
Die Initiative „Retten wir die Frizzi Au“ freut sich mit den Einwohnerinnen und Einwohnern von Hirschen, dass diese zumindest kleine Verbesserungen erhalten werden. Da aber die Themen Naturzerstörung, Geldverschwendung und öffentliche Unterstützung von Kriegsgeräte-Produktion noch nicht ausdiskutiert sind, ist für FEBRUAR eine weitere PROTESTKUNDGEBUNG geplant. Eine solche hat es übrigens auch heute wieder vor dem Landtag gegeben, als Bürgerinnen und Bürger mit Transparenten und Trommeln ihren Unmut über die Schwäche des Landtages geäußert haben.
Beschluss:
Dies vorausgeschickt, folgt daraus:
1. Der Südtiroler Landtag beauftragt die Landesregierung unter anderem folgende Änderungen und Verbesserungen am Gesamtprojekt folgende Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen und folgende Betriebsbedingungen festzulegen und einzuhalten:
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a) Es wird kein Starthaus zur Motorrad- bzw. Motocrosspiste gebaut
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b) Es werden keine Kartenverkaufsschalter errichtet.
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c) Es werden keine Tribünen bzw. Vorrichtungen für Tribünen für die Motorradpiste und den Kartbetrieb errichtet.
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d) Es werden keine Motocross- bzw. Motorradrennen durchgeführt
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e) Es werden keine Kartrennen durchgeführt
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f) Es werden nur straßenzugelassene Motorräder auf dem gesamten Gelände zugelassen.
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g) Übersteigt der Lärmpegel den für die Anlage zugelassenen Grenzwert, werden die Aktivitäten der Fahrzeuge eingestellt und es werden besondere Lärmschutzmaßnahmen dauerhafter Natur durchgeführt.
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h) Es werden Lärmschutzmaßnahmen - darunter Lärmschutzwände - für die gesamte Anlage vorgesehen.
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i) Der Stundenplan für den Betrieb der Motorsportanlage und für den Kartbetrieb wird vom Bürgermeister genehmigt.
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j) Bei der Umzäunung sind ökologische Erfordernisse (u.a. Landschaftsbild, Schleusen für Tiere) zu berücksichtigen