Dienstag, 21. Dezember 2004 11:52

Mobilfunkantennen - Frist für Einwände

Mobilfunkantennen - Am 29. Dezember verfällt die Frist, innerhalb welcher Einzelpersonen den Fachplan „Kommunikations-Infrastrukturen“ (Mobilfunkantennen) begutachten können.
Da Einwände aber nur von Verbänden gemacht werden können, bietet der Dachverband an, dass Einzelpersonen ihre Einwände an den Dachverband schicken, der sie dann gesammelt weiterleitet.


Hinweise für das Zusenden der Einwände:

- Es können nur Zusendungen per E-Mail angenommen werden (Das Büro ist geschlossen)

- Die Zusendung muss der Tabelle auf Seite 3 entsprechen (Mustervorlage Verbraucherzentrale)

- Die Zusendung muss Name, Adresse und Telefonnummer des Absenders/der Absenderin enthalten

- Abgabetermin beim Dachverband (E-Mail): Dienstag, 28. Dezember 2004, 9 Uhr, E-Mail: info@umwelt.bz.it

 

Schon gelesen?

nsb012023 Umwelt

Archiv Presse