Am kommenden Dienstag soll der Beschluss zum geplanten Vorhaben, das Skigebiet Nordtiroler Skigebiet Kaunertal nach Langtaufers zu verlängern, in der Sitzung der Landesregierung behandelt werden. Was dabei als Skigebietszusammenschluss verkauft wird, bedeutet für den Südtiroler Teil des Projektgebietes dabei einen völligen Neubau von Pisten, Aufstiegs- und Beschneiungsanlagen sowie weiteren baulichen Infrastrukturen wie Parkplätzen und ähnlichem.
Aufgrund dieses massiven Eingriffes in ein unberührtes Gebiet hat der UVP-Beirat in seinem Gutachten das Vorhaben daher auch eindeutig abgelehnt. Nun muss zwar die Landesregierung über das Vorhaben befinden, es gelten jedoch auch für sie klare und eindeutige gesetzliche Vorgaben. Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 3/2012 für Genehmigungsverfahren von Machbarkeitsstudien sieht laut Artikel 9bis, Absatz 3 Folgendes vor: „Der Umweltbeirat gibt ein begründetes Gutachten über die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ab, wobei er das technisch-wissenschaftliche Qualitätsgutachten der Arbeitsgruppe im Umweltbereich sowie die eingegangenen Stellungnahmen, Vorschläge und Gutachten berücksichtigt. Die Landesregierung beschließt über den ergänzenden Eingriff unter Bezugnahme auf das Gutachten des Umweltbeirates.“
Die Landesregierung muss, kann und darf ihren Beschluss ausschließlich auf Grundlage des Gutachtens des Umweltbeirates fällen. Bei einem derart eindeutigen Gutachten des UVP-Beirates ist daher die Entscheidung des Landesregierung praktisch vorgegeben: das Vorhaben muss abgelehnt werden!
Nicht zuletzt auch deshalb, da diese Landesregierung zumindest im Wahlkampf und auch noch anfangs der Legislatur immer wieder betont hat – im Gegensatz zu früheren politischen Gepflogenheiten – sich nunmehr an die Gutachten der eigenen Kommissionen halten zu wollen. Mit dem Bruch dieses Versprechens würde ein weiterer nicht notwendiger Rechtsstreit provoziert, der genauso enden würde, wie die Causa zur Talabfahrt Schnals. In dieser Causa hat das Verwaltungsgericht aufgrund von Ermessensüberschreitung einen Beschluss der Südtiroler Landesregierung basierend auf einem negativen UVP-Urteil aufgehoben.
Daher appelliert der Dachverband für Natur- und Umweltschutz an die Landesregierung am kommenden Dienstag mehr Mut bei eindeutigen Gutachten der landeseigenen Kommissionen und Experten zu zeigen und das Vorhaben abzulehnen.