Montag, 26. Januar 2009 08:38

Klärung der Terminfrage für die Volksabstimmungen

Treffen der Promotoren mit LH Durnwalder zur Klärung der Terminfrage für die Volksabstimmungen - Die Vertreter des Promotorenkomitees zur Volksgesetzinitiative für das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie und jener gegen die Erweiterung des Flugplatzes Bozen haben sich am Freitag, den 23. Januar mit Landeshauptmann Durnwalder getroffen. Gegenstand des Treffens war der Termin der Volksabstimmung. Dazu LH Landeshauptmann Durnwalder: "Mir ist alles recht, nur dass es dann keine Schwierigkeiten gibt."

Otto von Aufschnaiter und Stephan Lausch, Roman Zanon und Andreas Riedl legten dem Landeshauptmann nahe, einen beteiligungsfreundlichen Termin zu wählen. Zwecks Kosteneinsparung und der Vermeidung wiederholter Urnengänge wäre folglich zu prüfen, ob die landesweite Volksabstimmung mit den Europawahlen am 6./7. Juni und dem ebenfalls für Anfang Juni zu erwartenden nationalen Referendum zum Wahlgesetz zusammengelegt werden können. Verfahrenstechnische Schwierigkeiten der Zusammenlegung können gegebenenfalls mit einer Gesetzesanpassung behoben werden. Die Vertreter haben kategorisch ausgeschlossen, dass die Volksabstimmung zwischen Juli und Anfang Oktober stattfindet. In dieser Zeitspanne ist wegen Urlaubsabwesenheit weder eine Beteiligungsmöglichkeit für eine größtmögliche Zahl von Stimmberechtigten noch die Voraussetzung zu einer ausreichenden Information über die Gegenstände der Volksabstimmung gegeben. In Italien hat es bisher nie eine Wahl oder eine Abstimmung gegeben, die in diesem Zeitraum stattgefunden hat.
Gestützt auf die Fristenkalkulation des Rechtsamtes der Landesverwaltung vertrat der Landeshauptmannes, dass es unmöglich sei, den Volksabstimmungstermin vor dem 6. Juli anzusetzen. Er räumte aber die Möglichkeit einer Abklärung der Frage zwischen den Rechtsämtern des Landtages und der Landesverwaltung ein, die diesbezüglich entgegengesetzte Auffassungen vertreten. Der Landeshauptmann zeigte sich auch mit eine Termin im Herbst einverstanden, beispielsweise mit dem 25. Oktober, wenn es dazu einen parteiübergreifenden Konsens gibt.
Die Promotoren haben beschlossen, sich weiter für die Zusammenlegung der Volksabstimmung mit den Europawahlen einzusetzen und dazu eine Gesetzesanpassung durch den Landtag anzuregen. Bei dieser Gelegenheit könnten auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die sinnvolle Zusammenlegung mit dem Antrag auf Volksabstimmung zur Neuregelung der Direkten Demokratie der Union für Südtirol.

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