Die Gründe liegen auf der Hand:
1. Der geplante Klettersteig zur Steviahütte liegt innerhalb der Grenzen des Naturparks Puez-Geisler. Das Projekt würde durch die steilen und brüchigen Felsen am orografisch rechten Ausgang des Langentales führen. Aufgrund der schlechten Felsqualität wäre der künstliche Weg sehr arbeits- und wartungsaufwändig und ist somit rein aus Kostengründen schon abzulehnen.
2. Die derzeit noch weitgehende Unberührtheit dieser Felszone trennt touristisch intensiv erschlossene Gebiete (Stevia-Fläche, Langental) voneinander ab. Sie bietet Rückzugsraum für seltene Tierarten wie Steinadler, Uhu, Schnee- und Steinhuhn. Mit der neuen Klettersteigtrasse wäre ein vollkommen unerschlossenes und unberührtes Gebiet durchschnitten.
3. Da der Klettersteig leicht erreichbar wäre, voraussichtlich geringe alpinistische Schwierigkeiten besitzt und fast ganzjährig begehbar wäre, ist mit einem erheblichen touristischen Zuwachs in dieser noch ursprünglichen Zone zu rechnen.
4. Die Befürworter des Klettersteiges versprechen sich vom Bau des Klettersteiges die "Schließung des touristischen Angebotes im Tal". Da im Umkreis des Grödnertales bereits ein Menge attraktiverer Klettersteige (z. B. Sass Rigais- , Pößnecker-, Cirspitze-, Pisciadu-Klettersteig) bestehen, können die Unterzeichner diesem Argument nichts abgewinnen.
5. Derzeit ist die Steviahütte über vier verschiedene Wege für Wanderer gut erreichbar und somit genügend erschlossen. Es wird nach Meinung der Unterzeichner kein zusätzlicher Aufstiegsweg benötigt.
6. Das landschaftliche Unterschutzstellungsdekret des Naturparks Puez-Geisler weist das Langental als ein Gebiet mit außerordentlichem geologischem, zoologischem und botanischem Wert aus. Aus diesem Grund wurde der Naturpark in das EU-Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 aufgenommen und ist somit außerordentlich erhaltenswert. Verträglichkeitsgutachten nach Natura 2000 sind bindend und müssen bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Mit dem Beschluss der Landesregierung zum Bau des Klettersteiges Stevia entstand ein weiterer Präzedenzfall für die Handhabung künftiger Bauansuchen in Naturparks bzw. Natura-2000-Gebieten Südtirols. Nach dem Beschluss zum Bau einer Straße im Naturpark Rieserferner-Ahrn und der Skigebietserweiterung im Naturpark Texelgruppe ist die Errichtung des Stevia-Klettersteiges der dritte Landesregierungsbeschluss gegen das EU-Recht zu Natura 2000. Die Unterzeichner haben die nötigen Unterlagen bereits gesammelt und treiben die Einreichung eines EU-Rekurses in Brüssel voran.