Mit der Ausweisung als Natura-2000-Gebiet ist ein Mindestschutz zu gewährleisten, der relevante Störungen der bedrohten Tier- und Pflanzenarten verhindern soll. Beeinträchtigende Handlungen außerhalb der Abgrenzungen, die sich negativ auf die Natura-2000-Gebiete auswirken könnten, sind laut EU-Richtlinie nicht kompatibel. Der Mindestschutz muss folglich auch am Kalterer See gewährleistet sein.
Laut Machbarkeitsstudie werden für den Winterbetrieb 789 Besucher pro Tag errechnet. In der Studie werden Animationsprogramme im Wasser, Parties mit Live-Bands, Konzerte und Musicals auf einer Seebühne vorgeschlagen.
Die geplante Struktur, die ein Massenanziehungspunkt unmittelbar am Seeufer auch für die Winterzeit wäre, lässt befürchten, dass der Mindestschutz für die besonderen Lebensräume und die bedrohten Tier- und Pflanzenarten nicht eingehalten werden kann. Die Ruhezeit am See im Winter wäre nicht mehr gegeben.
Hauptproblem Verkehr
In Umfragen nennt die Bevölkerung immer wieder den Verkehr als eines der größten Probleme in Südtirol. Bei der Planung neuer öffentlicher oder touristischer Einrichtungen ist es höchst an der Zeit, die Erreichbarkeit des geplanten Standortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln als ein Grundkriterium heranzuziehen.
Mit dem Bezirkshallenbad am Kalterer See würde ein Anziehungspunkt für den Privatverkehr geschaffen, der laut Machbarkeitsstudie mit 400 bis 500 Autos pro Tag (789 Besucher) in beiden Fahrtrichtungen angegeben wird. Zirka 70 Prozent der jährlichen Besucher sollen aus dem Großraum Bozen-Überetsch kommen, wobei diese Zone jetzt schon eine hohe Verkehrsbelastung aufweist. Der Kalterer See ist nicht in das öffentliche Personennahverkehrsnetz eingebunden, sodass die öffentlichen Verkehrsmittel weder aus dem Bozner Raum, noch aus dem Unterland genutzt werden könnten.