Mittwoch, 21. März 2018 08:59

Gewässerschutz: Land hält sich nicht an eigene Gesetze

Tag des Wassers/Gewässerschutz - Das Gewässerschutzgesetz des Landes regelt die Ausarbeitung des sogenannten Gewässerschutzplans bis zum 31. Dezember 2003. Knapp 15 Jahre nach diesem Datum findet sich von besagtem Gewässerschutzplan weiterhin keine Spur. Damit zeigt sich einmal mehr der Stellenwert des Gewässerschutzes im Lande. Warum hält sich das Land Südtirol selbst nicht an die eigenen Gesetze?


Das Landesgesetz Nr. 8 vom 18. Juni 2002 regelt die „Bestimmungen über die Gewässer“, neben  Themen wie Trinkwasser, Abwasser, Grundwasser und Nutzung des Wassers im dritten Abschnitt auch den Gewässerschutz. Der Artikel 27, Absatz 3 legt dabei ganz konkret fest: „Bis zum 31. Dezember 2003 erarbeitet die Agentur den Entwurf für den Gewässerschutzplan, der als Fachplan ... zu betrachten ist.“ Derselbe Artikel regelt demnach auch gleich die weitreichenden Inhalte dieses Gewässerschutzplans.


Von einem solchen Gewässerschutzplan fehlt aber seit nunmehr eineinhalb Jahrzehnten leider jede Spur. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz weist bereits seit Jahren anlässlich des „Internationalen Tag des Wassers“ am 22. März auf diesen fehlenden Gewässerschutzplans hin. Völlig unbeeindruckt davon hält man aber auch im Wassernutzungsplan nach wie vor fest: „In Südtirol findet die Ausarbeitung des Wassernutzungsplanes und des Gewässerschutzplanes, welcher von Artikel 27 des Landesgesetzes 8/2002 in Anwendung der Art. 42 und 44 des Gesetzesvertretenden Dekretes 152/1999 vorgesehen ist, gleichzeitig statt.“

 

Während der Wassernutzungsplan bereits im April 2010 von der Landesregierung verabschiedet und letztes Jahr durch ein Dekret des Staatspräsidenten endgültig in Kraft getreten ist, bleibt der Gewässerschutzplan weiterhin toter Buchstabe. Vollends ad absurdum geführt wird diese Situation durch den normativen Teil des Wassernutzungsplanes und durch die Durchführungsverordnung zum eingangs erwähnten Landesgesetz. Diese verweisen nämlich in vielen Punkten auf die Regelungen eines Gewässerschutzplans, den es aber eben immer noch nicht gibt.  


Verständlich wird dies beim Blick auf die zu regelnden Bereiche: Schwallbetrieb, Stauraumspülungen, Ausweisung von Uferschutzstreifen entlang von Gewässern, Restwasserregelung in Trockengebieten, … Hier zeigt sich wieder einmal: Gerade beim Wasser geht auch in Südtirol die Nutzung immer noch vor dem Schutz. Dafür ignoriert man auch die eigene Gesetzgebung.

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