Mittwoch, 19. Februar 2003 13:59

Gemeinsam für den Nationalpark Stilfserjoch

Ende Jänner haben sich AVS, CAI, Umweltschutzgruppe Vinschgau, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, LIPU (Lega Italiana Protezione Uccelli), WWF, Vereinigung Südtiroler Biologen und der Heimatpflegeverband in Goldrain getroffen, um über die Zukunft des Nationalparks Stilfserjoch zu diskutieren. Ergebnis des Treffens ist eine Stellungnahme zum Entwurf des Parkplanes.

Zonierung
Der Suldenferner soll von Zone B in Zone A laut beiliegender Karte umgewidmet werden. Es handelt sich um eine Eis- und Felsregion, für welche bereits konkrete Projekte einer skitouristischen Erschließung vorhanden sind. Der gesamte Madatschferner soll laut Kartenbeilage von der derzeit vorgesehenen Zone B bzw. Zone D in Zone A umgewidmet werden. Die Zone D soll sich auf das im Gemeindebauleitplan eingetragene Skigebiet beschränken. Der Rosimferner soll laut beiliegender Karte von Zone B in Zone A umgewandelt werden. Die Zone A soll aus ökologischen Überlegungen sowohl im Gemeindegebiet von Sulden als auch im Martelltal teilweise bis ins Tal erweitert werden. Kaum oder nicht genutzte Weiderechte, wie z.B. in Trafoi, sollten abgelöst werden.

Marmorbrüche

Die Zone D beim Marmorbruch Göflan ist auf die effektiven Abbruchzonen zu beschränken, d.h. von der Kantine bis zum Marmorbruch. Auch die Zone D beim Marmorbruch Laaser Tal ist auf die effektiven Abbruchzonen zu beschränken.

Beweidung in Zone A

Eine extensive Beweidung durch Schafe und Ziegen soll in Zone A allgemein möglich sein, da diese aus vegetationsökologischen Überlegungen wünschenswert ist. Die Beweidung durch nicht standorttypische Arten, wie z.B. Lamas und speziell Yaks, ist auf ihre ökologischen Auswirkungen hin zu untersuchen und gegebenenfalls zu unterbinden. In den bereits ausgewiesenen Zonen A ist jedoch die bisher praktizierte Beweidung auf ihre forst- und besitzrechtliche Richtigkeit zu überprüfen. Langfristig ist das nationale Rahmengesetz über die Nationalparke dahingehend abzuändern, dass ökologisch sinnvolles Beweiden auch in den A-Zonen möglich sein soll.

Ausklammerung der Talsohle

Wir befürworten die Vorschläge der Planungsgruppe Baldini-Kusstatscher (Variante zum Nationalparkplan vom Dezember 2001), welche die Ausklammerung der Talsohle östlich der Verbindungsstrasse Spondinig-Prad vorsehen. Die Restfläche von ca. 600 ha westlich der genannten Straße soll gänzlich im Nationalparkgebiet bleiben. Dort befindet sich ein Mosaik vielfältiger und ökologisch äußerst wertvoller Gebiete: Schwemm- und Trockenauen, Feuchtwiesen, Auwälder, Wassergräben, Heckenlandschaften. Speziell die Prader Sand mit der Kernzone entlang des Suldenbaches, den Trockenauen und den angrenzenden Kulturlandschaftsbereichen sind aufgrund ihrer Bedeutung als Standort bzw. Rast- und Brutplatz stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten auf europäischer Ebene als Natura 2000-Gebiet ersten Ranges einzustufen. Gerade weil im restlichen Park kaum kollin-montane Lebensräume und Talböden zu finden sind, gehört dieses Kleinod in den Nationalpark integriert. Die Lebensraumvielfalt und die Dynamik der Flussauen in der Prader Sand und der noch entwickelbaren Flächen im Randbereich derselben ist langfristig zu sichern. Auch das Gebiet des ehemaligen Pulverlagers in der Katastralgemeinde Tschengls sollte im Nationalpark bleiben.

Ziele und Landwirtschaft

Ziel und Definitionen müssen konkretisiert werden bzw. genauer beschrieben werden. So muss auch die Definition zur "traditionellen" Landwirtschaft klargestellt werden. Der Landwirtschaft sollen im Nationalpark keine neuen Einschränkungen auferlegt werden. Trotzdem sind wir der Meinung, dass der Nationalpark eine Vorreiterrolle in Richtung naturnaher Landwirtschaft ausüben muss. Daher sollen auch spezielle Fördermaßnahmen eingesetzt werden. Für die Erhaltung der Kulturlandschaft in Zone C sind neue, zusätzliche Fördermittel (Provinz, Staat, EU) vorzusehen.

Forstkorps und Waldnutzungen

Die gesamte Behördentätigkeit, welche bisher von zwei getrennten Ämtern (Forstbehörde und Nationalpark) durchgeführt wurde, soll in Zukunft nur vom Personal des Nationalparks durchgeführt werden. Jeglicher Kahlschlag ab 5000 m2 soll untersagt werden. Eventuelle Aufforstungen sind nur in Schutzwäldern zu erlauben und zwar mit standortgerechten Pflanzen. Für Holztransporte bis zum nächsten Lkw-Weg sollen die jetzigen Beitragssätze um 20 % erhöht werden. Die Finanzierung des Forstwegenetzes innerhalb des Nationalparks muss sich auf die Instandhaltungsarbeiten beschränken, d.h. keine Finanzierung neuer Forstwege.

Wildregulierung und Wassernutzung

Für ein ökologisches Gleichgewicht sehen wir eine Wildregulierung durch die örtliche Jägerschaft unter Federführung des Nationalparks als sinnvoll. Im Nationalpark sind keine neuen Wasserableitungen und Schneeerzeugungsanlagen zugelassen. Die Instandhaltung bestehender Anlagen soll gewährleistet sein.

Finanzgebarung

Ein bestimmter, noch festzulegender Prozentsatz des Finanzhaushaltes muss für ökologisch orientierte Maßnahmen wie Renaturierungen, Biotopmanagement, Einbürgerung bedrohter Pflanzen und Tiere, zweckgebunden werden. Ebenso ist ein noch festzulegender Betrag jährlich für wissenschaftliche Forschung im Nationalpark vorzusehen. Für die Schutzwälder außer bzw. in Ertrag, sowie für entgehende Weiderechte sind den Rechtsinhabern und Besitzern laut internationalen Gepflogenheiten Nutzungsrechte zu zahlen. Die dafür notwendigen Budgetmittel sind im Haushalt zu reservieren.

Wegegebot

Im gesamten Nationalpark soll freier Zutritt gewährleistet sein. Dem Nationalparkkonsortium sollte jedoch die Möglichkeit gegeben werden, in jeder Schutzzone Bestimmungen zu erlassen, die aus ökologischen Gründen eine Besucherlenkung notwendig machen. Diese müssen vom Nationalpark flächenmäßig erfasst und jahreszeitlich genau definiert werden. So sind besonders sensible Bereiche, wie Brut- und Einstandsgebiete von Rauhfußhühnern, Wintereinstandsgebiete von Huftieren, Brutplätze von Adler, Bartgeier und andere, vor jeder Störung unbedingt zu schützen. Hier gilt ein absolutes Wegeverbot für Wanderer, Skitourengeher, Schneewanderer u.a. Für das Wandern, den Skitourenlauf, das Mountain-Biken, Schneeschuhwandern, Rafting, Canyoning, Paragleiten, Drachenfliegen und andere Trendsportarten sollen eigene Fachpläne erarbeitet werden um eine sinnvolle Besucherlenkung durchführen zu können. Motorisierte Flüge mit jedwedem Gerät zu Freizeitzwecken sind untersagt. Die Übernachtung in der Zone A ist nur in den bestehenden Schutzhütten und alpinen Not-Biwaks möglich.

Skigebietserweiterungen

Wir erachten die skitechnische Erschließung im Nationalparkgebiet als abgeschlossen und sprechen uns deshalb gegen jegliche Neuerschließung sowie Erweiterung bestehender Skigebiete aus. Wie ernst es der Nationalparkverwaltung mit dem Naturschutzauftrag wirklich ist, wird sich in der Diskussion um die Skiweltmeisterschaft 2005 in Bormio zeigen. Wir sprechen uns strikt gegen die dort geplanten Skigebietserweiterungen aus.

Kompetenzen

Arbeiten ab einer bestimmten (noch festzulegenden) Größe, welche Erdbewegungen, Kulturumänderungen, Wasserschutzbauten usw. betreffen, sollen vom Parkrat genehmigt werden.

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