Montag, 08. April 2019 14:11

Flugplatz: Das Volk hat den Ausbau beim Referendum abgelehnt

Flugplatz/Ausschreibung - „Auf der Grundlage des von der Landesregierung genehmigten Entwicklungskonzepts für den Flughafen Bozen, welches die strategische Ausrichtung und die notwendigen Maßnahmen festlegt, muss ab dem 1. Jänner 2022 eine Mindestzahl von 170.000 Fluggästen pro Jahr erreicht werden.“ - So lautet Artikel 2, Absatz 1 des Landesgesetzentwurfes, der 2016 Gegenstand des Referendums war. Wer jetzt sagt, dass es damals nur um die öffentliche Finanzierung ging, sagt nur die halbe Wahrheit. Es gibt keinen Zwang zum Ausbau, außer von der Landesregierung selbst.

Immer wieder wird im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung zum Flugplatz Bozen behauptet, beim Referendum 2016 ging es nur um die öffentliche Finanzierung. Dabei beinhaltet der Gesetzentwurf, welcher von einer übergroßen Mehrheit der Südtiroler Bevölkerung abgelehnt wurde, auch das Entwicklungskonzept des Flugplatzes. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung von der Notwendigkeit eines Ausbaus zu sprechen, ist eine Geringschätzung des Wählerwillens. Denn auch der Verkauf der ABD an einen privaten Betreiber war nach der krachenden Niederlage der Flugplatzbefürworter bei weitem nicht die einzige Option.


Im Finanzgesetz von 2017 hat das Land Südtirol selbst festgehalten, dass die Flughafengesellschaft auch liquidiert hätte werden können. Angesichts einer Ausschreibungssumme von 3,8 Mio. Euro bei einem eingezahlten Gesellschaftskapital von 38 Mio. und einem Buchwert von mehr als 37 Mio. kann man wohl nicht davon sprechen, dass der Verkauf die ökonomisch bessere Variante sei. Zudem ist das Land seit 2015 untätig, was die physische Übernahme der Flugplatz-Infrastruktur anbelangt, wie es in einem Dekret des Staatspräsidenten vorgesehen ist. Der Herr im eigenen Haus zu sein hätte eine ganze Reihe von neuen Möglichkeiten eröffnet.


Mit der nun in der Ausschreibung festgehaltenen Klausel des verbindlichen Ausbaus will man nun entgegen dem Wählerwillen doch die Pistenverlängerung auf 1432 Meter durchboxen, indem man die „Schuld“ dafür der italienischen Flughafenbehörde ENAC gibt. Paradoxerweise zieht man sich mit der Ausschreibung einerseits aus dem Flugbetrieb zurück, andererseits schreibt man dem kommenden Betreiber vor die Piste auszubauen. Dafür übergeht man nicht nur ganz augenscheinlich den eindeutigen Wählerwillen von 2016, sondern nimmt auch eine weitere Lärm- und Emissionsbelastung sowie das gesteigerte Gefahrenpotential des Großraumes Bozen und des Unterlandes in Kauf und fördert den Flugverkehr, obwohl dieser als weitaus klimaschädlichste Mobilitätsform bekannt ist. Wie diese Entscheidungen mit dem Klimaplan Südtirol und insgesamt mit dem Image des Klimalandes Südtirol in Einklang zu bringen sind, ist mehr als fraglich.


Die Landesregierung erweist sich, dem Land Südtirol und seinen Bewohnern einen Bärendienst, wenn sie weiterhin dermaßen stur auf den Ausbau des Flugplatzes setzt.

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