Das Richterkollegium am Bozner Verwaltungsgericht hat in der Verhandlung von Dienstag die Präsidialverfügung zur Aussetzung der Arbeiten zur Verlängerung der Landepiste am Flugplatz Bozen bestätigt. Zugelassen wurde hingegen die Verlegung der Erdgasleitung. Allerdings dürfte die in Kürze beginnende Heizperiode dafür sorgen, dass heuer höchstens noch vorbereitende Arbeiten zur Verlegung der Leitung durchgeführt werden. Somit könnte, wenn überhaupt, eine eventuelle Verlängerung der Landepiste erst im kommenden Frühjahr im Anschluss an die Heizperiode durchgeführt werden. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz ist aber zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht nicht nur dem Antrag auf Aussetzung aller Arbeiten, sondern auch dem Rekurs gegen den Ausbau des Bozner Flugplatzes selbst stattgeben wird.
Zusätzlich wurde am Dienstag der nächste Verhandlungstermin auf den 20. November festgesetzt. Bis dahin erwartet sich der Dachverband von den bei den kommenden Landtagswahlen gewählten Entscheidungsträgern klare und konkrete Aussagen zur Zukunft des Bozner Flugplatzes. Die politische Verantwortung für dieses infrastrukturelle Millionengrab erlischt nämlich nicht mit dem Austausch der Personen.