Der Präsident des Bozner Verwaltungsgerichtes Hugo Demattio hat gestern mittels Präsidialverfügung alle Beschlüsse und Genehmigungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Piste am Bozner Flugplatz ausgesetzt (http://www.giustizia-amministrativa.it/DocumentiGA/Bolzano/Sezione%201/2013/201300147/Provvedimenti/201300121_06.XML).
Damit wurde dem vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz über seine Anwälte Wolfgang Wielander und Manfred Natzler eingebrachten Aussetzungsantrag im Dringlichkeitswege statt gegeben. Dieser Aussetzungsantrag war notwendig geworden, nachdem am Beginn dieser Woche mit den vorbereitenden Arbeiten zur Verlegung der Erdgasleitung am Südende der Landepiste begonnen wurde. Bei einem ersten Aussetzungsantrag vor wenigen Wochen hatte die Gegenseite noch behauptet, dass keine Arbeiten bevorstünden.
Die Verlegung der Erdgasleitung ist Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Pistenverlängerung, da sie derzeit im Bereich der geplanten Verlängerung verläuft. Die Verlegung der Erdgasleitung und die damit zusammenhängende Verlängerung der Piste werden aber heuer nicht mehr stattfinden, da alle Arbeiten zunächst bis zur Hauptverhandlung ausgesetzt sind, welche auf den 24. September festgesetzt ist. Da die Heizperiode in Südtirol aber im Oktober bevorsteht und die Erdgasleitung bis dahin in Betrieb sein muss, geht sich schon zeitlich eine Verlegung derselben nicht mehr aus. Damit zusammenhängend wird mit den eigentlichen Arbeiten zur Verlängerung der Piste heuer nicht mehr begonnen werden können.
Ziel des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz ist allerdings nicht nur der Baustopp, sondern ein definitives Urteil vor dem Verwaltungsgericht, welches den derzeit geplanten Ausbau des Bozner Flugplatzes grundsätzlich untersagt.