Damit der entsprechende Rad- und Wanderweg nicht zerstückelt wird, sollte er auf alle Fälle im öffentlichen Besitz bleiben und nicht an Privatpersonen verkauft werden.
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 495 von 1998 ging die einstige Staatsimmobilie Fleimstalbahn, die von Auer nach San Lugano führt, in Landesbesitz über. Seither wird sie zwar von vielen Naturliebhabern zum Wandern und Rad fahren genutzt, eine offizielle Bestimmung ist ihr aber noch nicht zuerteilt worden.
Führende Landespolitiker treffen sich demnächst mit den Lokalpolitikern der betroffenen Gemeinden, um ein Gesamtkonzept für die ehemalige Fleimstalbahn zu erarbeiten. Das AVS-Referat für Natur und Umwelt und der Dachverband regen deshalb an, auf der zirka 25 Kilometer langen Strecke beispielsweise ein durchgehendes Radwegenetz zu errichten. Im Interesse der Öffentlichkeit sollten auf keinen Fall einzelne Stücke des Naturguts ausgelagert oder an Private verkauft werden.
Ex-Fleimstalbahn als Naherholungszone erhalten
Ex-Fleimstalbahn als Naherholungszone/Radweg - Die Trasse der ehemaligen Fleimstalbahn sollte auch in Zukunft der Bevölkerung in seiner Ganzheit erhalten bleiben. Das Referat für Natur und Umwelt im Alpenverein Südtirol (AVS) sowie der Dachverband für Natur- und Umweltschutz regen deshalb an, den zum Teil bereits existierenden Rad- und Wanderweg weiter auszubauen. Die Attraktivität des ökologisch wertvollen und ganzjährig genutzten Naherholungsgebietes würde sich dadurch enorm steigern.