EU kämpft vor Europäischem Gerichtshof um den Schutz der Alpen - Die Europäische Kommission hat zehn schwere Vergehen Italiens gegen die europäischen Umweltgesetzgebung am Europäischen Gerichtshof angezeigt. Drei Vergehen betreffen den Alpenraum, und zwar Valtellina, Gröden und Ahrntal. Es geht um eine Abfahrtspiste für die Skiweltmeisterschaft 2005 in Santa Caterina Valfurva in Valtellina (Nationalpark Stilfser Joch), einen geplanten Erschließungsweg auf die Kofler Almen im Gemeindegebiet von Sand in Taufers (Naturpark Rieserferner-Ahr) und um den bereits errichteten Stevia-Klettersteig in der Gemeinde Wolkenstein (Naturpark Puez-Geisler). Für die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA sind Umweltvergehen im sensiblen Alpenraum besonders verabscheuungswürdig.
Roman Zanon, Vorsitzender von Dachverband für Natur- und Umweltschutz/CIPRA Südtirol: „Faktum ist, dass alle drei Vergehen im Alpenraum von Umweltverbänden nach Brüssel gemeldet werden mussten, obwohl die Gebiete eigentlich durch Staats- und Landesgesetze ausreichend geschützt sein müssten.“
Ähnlich äußert sich Francesco Pastorelli, der Geschäftsführer von CIPRA Italien: „Die Europäische Kommission hat deutliche Zeichen gesetzt: Italien muss dem Alpenraum als europäischem Naturerbe bestmöglichen Schutz bieten.“ Dazu gehöre auch, dass Italien endlich die Umsetzungsprotokolle des internationalen Vertragswerks zum Schutze der Alpen (Alpenkonvention) ratifiziere.
[gekürzte Übersetzung der Presseaussendung von CIPRA Italien vom 19. Januar]