Donnerstag, 22. März 2007 14:06

Erklärung zum Tag des Wassers 2007

Appell an den Südtiroler Landtag und die Südtiroler Landesregierung gemeinsam erstellt von: Dachverband für Natur- und Umweltschutz - Alpenverein Südtirol - Südtiroler Heimatpflegeverband - Vereinigung Südtiroler Biologen

Der 22. März ist von den Vereinten Nationen zum "Tag des Wassers" erklärt worden. Dieses Jahr steht er unter dem Motto "Coping with Water Scarcity"- "Bewältigung der Wasserknappheit". Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut für Mensch und Natur. Dass diese kostbare aber begrenzte Ressource durch unbedachte und übermäßige Nutzung zunehmend knapper wird, ist auch in unserem Land bereits absehbar.

Um diese Gefahr zu entschärfen, müssen wir neben wirkungsvollen Maßnahmen zum sparsamen Wasserverbrauch auch wieder mehr Naturschutz an und in unseren Gewässern zulassen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die große Bedeutung der Auen entlang unserer Flüsse hin. Gerade die letzten, noch intakten Auen an Etsch, Ahr, Rienz, Gader und den anderen Gewässern, die (teilweise) noch keinem besonderen Schutz unterliegen, müssen - auch zur Sicherung eines funktionierenden Wasserhaushaltes - erhalten werden. Sie sind Grundwasserreservoir, Hochwasserschutz, Refugium für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und Erholungsraum zugleich.

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union regelt auch für Südtirol verbindlich den Schutz der Gewässer und sieht vor, dass bis 2015 alle Gewässer wieder natürliche ökologische Bedingungen aufweisen müssen. Deshalb muss der Gewässerschutz bei sämtlichen Wasserableitungen, ob zur Stromgewinnung, Beregnung, Bewässerung oder Kunstschneeerzeugung endlich gebührend berücksichtigt werden.

Wir fordern daher:

  • Strikte Einhaltung der durch die jeweiligen Konzessionen vorgeschriebenen Restwassermengen ohne Ausnahmen.

  • Abschaffung der im LG 7/2005 vorgesehenen Regelung, dass bei Wassermangel für Beregnung Restwassermengen unterschritten und somit Wasserläufe trockengelegt werden können, mit katastrophalen Folgen für die Gewässer.

  • Stattdessen soll der Landwirtschaft bei bestehenden und zukünftigen Ableitungen für Wasserkraftwerke das Recht gewährt werden, bei Bedarf auf Wasser der E-Wirtschaft zurückzugreifen.

  • Die Schaffung von umweltverträglichen Speicher- und Puffermöglichkeiten, die ausreichende Kapazitäten aufweisen um auch mit bescheidener kontinuierlicher Speisung für Bewässerungs- und Beregnungszwecke eingesetzt werden zu können.

  • Verankerung und somit Sicherstellung des Restwassers als "prioritäre Nutzung" im derzeit auszuarbeitenden Wassernutzungsplan.

  • Verbindliche ökologische Ausgleichsmaßnahmen bei Neuerrichtung von Wasserkraftwerken.

  • Ökologische Auflagen für die Erneuerung bestehender großer Wasserableitungen: Reduzierung des für die Gewässerfauna verheerenden Schwallbetriebs, Verbesserungen für die Fauna wie Fischaufstiegshilfen, Revitalisierungen usw.

Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen, die beim Wasserkraftwerk in Rein in Taufers von der SEL AG und der Gemeinde Sand in der Talsohle von Rein geplant sind und erwarten hier auch eine unveränderte Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Vor dem Hintergrund eines regelrechten Kraftwerksrausches, wo im gesamten Land mehrere Hundert (!!) Konzessionsansuchen für Wasserkraftwerke zur Begutachtung aufliegen und keinerlei langfristiges und ganzheitliches Konzept für die Wasserkraftnutzung existiert, fordern wir die Südtiroler Landesregierung und alle Mitglieder des Südtiroler Landtages auf, umgehend ein *Moratorium für alle geplanten Kraftwerksprojekte* auszurufen, bis ein entsprechendes Konzept erstellt worden ist.

Der derzeitig in Ausarbeitung befindliche Wassernutzungsplan regelt nämlich nicht wo, wie viele und welche Kraftwerke noch gebaut werden können und ist daher als Gestaltungs- und Planungsinstrument ungeeignet. In Sinn einer ganzheitlichen Betrachtungsweise ist es daher unbedingt erforderlich, dass ein verbindlicher landesweiter Rahmenplan für die Wasserkraftnutzung erstellt wird. Darin sollen einerseits jene Gewässerabschnitte genau abgegrenzt werden, an welchen energiewirtschaftlich sinnvolle und zugleich ökologisch vertretbare Projekte realisiert werden können. Andererseits sollen unverbaute sowie landschaftlich und ökologisch bedeutsame Gewässer und Gewässerabschnitte festgehalten und definitiv vor Ableitungen und Verbauungen geschützt werden.

Wir fordern die zuständigen Politiker auf rasch zu handeln und die Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen zu sorgen.

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