Bei der gestrigen Pressekonferenz stellte Energie- und Umweltlandesrat Theiner die neuen Bestimmungen und Kriterien für die Genehmigung von kleinen und mittleren Wasserkraftwerken vor. Dabei wurde für kleine Kraftwerke unter 220 kW installierte Nennleistung eine automatische Verlängerung der Konzession in Aussicht gestellt, sollte es keine „Kontraindikationen“ geben. Bei mittleren Anlagen sollte ein Ausbau der Leistungen zugunsten der Allgemeinheit möglich sein. Ist hier eine rein technische Modernisierung der Anlagen bei gleichbleibender Ableitungs- und Restwassermenge gemeint, die prinzipiell zu begrüßen ist? Oder handelt es hier um einen kaschierten und schleichenden Ausbau zu Ungunsten unserer Fließgewässer?
Zwar wird auch eine Aufwertung des Gewässerschutzes in Aussicht gestellt. Nach wie vor ist es aber traurige Tatsache, dass der Gewässerschutzplan, der verbindlich vorgeschrieben ist, weder geschrieben, noch genehmigt, geschweige denn umgesetzt ist, wie der Dachverband für Natur- und Umweltschutz bereits des öfteren beanstandet hat. Der im Jahr 2010 genehmigte Wassernutzungsplan sieht nämlich die parallele Ausarbeitung und Verabschiedung von Wassernutzungsplan und Gewässerschutzplan vor: „In Südtirol findet die Ausarbeitung des Wassernutzungsplanes und des Gewässerschutzplanes, welcher von Artikel 27 des Landesgesetzes 8/2002 in Anwendung der Art. 42 und 44 des Gesetzesvertretenden Dekretes 152/1999 vorgesehen ist, gleichzeitig statt.“ Bis heute hat man es aber nicht für nötig befunden, den Gewässerschutzplan auszuarbeiten.
Wie nun die erwähnten „Kontraindikationen“ gegen die automatische Verlängerung von Kleinkraftwerken aussehen, bzw. das „öffentliche Interesse“ zum Ausbau der mittleren Wasserkraftwerke aussieht, bleibt weiter offen.
Daher fordert der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zum wiederholten Mal, dass endlich ein tauglicher Gewässerschutzplan ausgearbeitet wird, und dass automatische Konzessionserneuerungen und Ausbau der Leistungen nur im Einklang mit dem Vorgaben dieses längst überfälligen Gewässerschutzplanes realisiert werden können. Daran wird sich zeigen, wie ernst es die Politik tatsächlich mit der „Aufwertung des Gewässerschutzes“ nimmt oder ob es ihr weiterhin in erster Linie um die möglichst gewinnbringende Ausbeutung unserer Wasserläufe geht. Ein zeitgemäßer Gewässerschutzplan, der auf die ökologischen Belange Bezug nimmt, hätte diesen beispiellosen Ansturm auf die hydroelektrische Nutzung des Wassers der letzten Jahre zumindest abgefedert und sinnvolle Kraftwerke von reinen „Geldpressen“ unterschieden. Auch das eine oder andere bereits politisch versprochene E-Werk hätte vielleicht sogar noch verhindert werden können. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert aus diesen Gründen von den politischen Entscheidungsträgern, den Gewässerschutzplan endlich auszuarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen, damit zumindest den letzten Resten an unverbauten Gewässerabschnitten jener Schutz zugestanden wird, den man so vielen anderen aufgrund rein wirtschaftlicher Interessen und Profitgier vorenthalten hat. Und dies, bevor ein Freibrief für die automatische Konzessionsverlängerung von Kleinkraftwerken bzw. der Ausbau von mittleren Kraftwerken ausgestellt wird.
Energietisch/Kleine und mittlere Ableitungen
Automatisierte Konzessionsverlängerungen und Ausbau ohne existierenden Gewässerschutzplan - Gestern wurden die neuen Genehmigungskriterien für kleine und mittlere Wasserkraftwerke der Öffentlichkeit vorgestellt. Unter anderem sollen kleine Konzessionen automatisch verlängert werden, wenn es keine „Kontraindikationen“ gibt. Bei mittleren Anlagen können zukünftig im Allgemeininteresse Ableitungen ausgebaut werden. Zwar wird auch erwähnt, dem Gewässerschutz mehr Gewicht einräumen zu wollen, die Realität sieht aber anders aus. Der seit April 2010 im Wassernutzungsplan vorgeschriebene Gewässerschutzplan fehlt nach wie vor. Die politische Priorität zwischen Nutzung und Schutz unserer Gewässer scheint damit klar. Daher fordert der Dachverband für Natur- und Umweltschutz die schnellstmögliche Realisierung eines Gewässerschutzplanes, der diesem Namen auch gerecht wird, bevor Konzessionen automatisch verlängert, bzw. Anlagen ausgebaut werden.