Die EU-Richtlinie Nr. 50/2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa setzte für verschiedenste Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest, die im Falle von Stickstoffdioxid (NO2) bis zum 1. Januar 2010 zu erreichen und einzuhalten gewesen wären. In der Folge wurde diese Frist in begründeten Ausnahmefällen um fünf Jahre verlängert. So hätte bereits im Jahr 2015 der Jahresmittelwert von NO2 den Grenzwert von 40 µg/m³ Luft nicht mehr überschritten werden dürfen.
Die Realität ist in Südtirol längs der Brennerautobahn leider eine andere. Seit Inkrafttreten werden diese Grenzwerte teils um 100% überschritten. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz macht seit Jahren immer wieder medial auf diesen Missstand aufmerksam.
Das Engagement der Landespolitik in dieser Angelegenheit ließ in all den Jahren sehr zu wünschen übrig. Während medienwirksamere Themen wie Wolf und Bär mit Blick auf das Wahlkampfjahr 2018 zur Chefsache erklärt werden und sich der Landeshauptmann persönlich in Rom und Brüssel dafür stark macht, hört und liest man zu der Problematik der kontinuierlichen Grenzwert-Überschreitungen wenig bis gar nichts.
Dass es bei den Grenzwerten nicht nur um die sture Einhaltung von Richtwerten geht, beweist der aktuell erschienene Luftqualitätsbericht der Europäischen Union. EU-weit sterben 75.000 Menschen pro Jahr vorzeitig an den Folgen von erhöhten Stickoxid-Werten. Auf Südtirol umgelegt sind dies immerhin noch 68 vorzeitige Todesfälle pro Jahr. Wer trägt die Verantwortung für diese gesundheitsgefährdende Situation in Südtirol?
Aufgrund der Untätigkeit von Politik und Verwaltung auf allen Ebenen hat sich der Dachverband dazu entschlossen, am zuständigen Verwaltungsgericht in Latium gegen den Staat und das von ihm eigens eingesetzte Komitee, welches für die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Reduzierung der Luftschadstoffe zuständig ist, Rekurs einzureichen.
Ziel der Klage ist es, klare Fristen für die Umsetzung konkreter und wirksamer Maßnahmen auf dem Rechtsweg einzufordern und den Staat in dieser Angelegenheit per Gerichtsbeschluss endlich zum Handeln aufzufordern.
v.l. RA Alex Telser, Klauspeter Dissinger (DVN-Vorsitzender) und Andreas Riedl (DVN-Geschäftsführer)