Im Jahr 2009 haben der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der Alpenverein Südtirol, der Heimatpflegeverband Südtirol sowie die Arbeitsgemeinschaft Lebenswertes Unterland über die erste landesweite Volksabstimmung einen Gesetzentwurf zum Stopp der öffentlichen Finanzierung des Flugplatzprojektes eingebracht. Knapp 150.000 Wählerinnen haben sich damals an der Abstimmung beteiligt, mit gut 82% wurde mit massiver Mehrheit unser Vorschlag angenommen.
Trotz der Ankündigung des Landeshauptmannes, die Südtiroler/innen über den nun geplanten Ausbau abstimmen lassen zu wollen, schafft die Politik parallel dazu Fakten, um den Flugbetrieb in jedem Fall sicherzustellen.
Im Entwurf des Mobilitätsgesetzes, welches aktuell in der Gesetzgebungskommission des Landtages diskutiert wird, finden sich unter Abschnitt 9 zwei eindeutig auf den Flugplatz zugeschnittene Artikel, die dem Land weiterhin erlauben, die Konzession zu vergeben, sich an den Kosten zu beteiligen und Beiträge zu vergeben. Wird das Mobilitätsgesetz in dieser Form angenommen, ist jegliche nachfolgende beratende Volksabstimmung über den Ausbau des Bozner Flugplatzes obsolet.
Seit Juni dieses Jahres wird der Flugplatz Bozen für 4,5 Millionen Euro von der öffentlichen Hand saniert. Wie die Sanierungsarbeiten kurz vor dem möglichen Rückzug des Landes aus dem Flugplatzbetrieb vergeben werden konnten, ist nach wie vor unverständlich. Sollten die Südtiroler/innen bei der für Frühjahr 2016 angekündigten Volksbefragung - wie bereits bei der Volksabstimmung 2009 – dem Flugplatz die rote Karte zeigen, wären die Sanierungsarbeiten wohl großteils umsonst gewesen. Die Kosten dafür tragen einmal mehr die Steuerzahler.
Die vom Landeshauptmann Kompatscher angekündigten weiteren fünf Jahre „Probe-Betrieb“, nach denen der Flugplatz sich finanziell selbst tragen soll, entsprechen ca. 50 Millionen Euro an Kosten (25 Mio. Ausbau, 5 Mio. Führung/Jahr). Da der Flugplatz trotz verschiedenster Versprechen und Masterplänen in den letzten 18 Jahren nie auch nur ansatzweise rentabel war, stellt sich die Frage, wer in fünf Jahren die Verantwortung für die mit großer Wahrscheinlichkeit verschwendeten 50 Millionen Euro Steuergeldern übernimmt? Der Landeshauptmann selbst?
Aus diesen Gründen laden die Promotoren-Verbände alle Fraktionen des Südtiroler Landtages ein, den 2009 vorgelegten Gesetzentwurf gemeinsam erneut im Landtag einzubringen und bei der Debatte im Plenum für die gleichzeitige Abhaltung einer beratenden Volksabstimmung über das Konzept des Landeshauptmannes und über unseren Gesetzentwurf zu stimmen. Unserer bietet den Wähler/innen eine echte Alternative und gibt ihnen die Möglichkeit, die öffentliche Finanzierung des Bozner Flugplatzes sofort zu stoppen und nicht erst in fünf Jahren. Zudem sprechen weitere Punkte für unseren Vorschlag: Der Text unseres Gesetzentwurfes wurde bereits einmal von einer Richterkommission geprüft und für gesetzeskonform befunden. Der Text ist kurz, klar und für jeden verständlich.
Mit der gleichzeitigen beratenden Volksabstimmung ermöglicht man den damals 114.000 Befürwortern, dass ihre Stimme nun von der Politik gehört wird. Daher appellieren wir an alle Fraktionen des Südtiroler Landtages, dies durch die Einbringung unseres Gesetzentwurfes auch zu ermöglichen.
v.l.n.r.: Hermann Bertolin (ALU), Georg Simeoni (AVS), Klauspeter Dissinger (Dachverband), Josef Oberhofer (Heimatpflegeverband)