- dass die Landesregierung zu Beginn der Legislatur versprochen hat, sich an die Gutachten der eigenen Kommissionen halten zu wollen;
- dass im derzeit gültigen Gesetz nicht vorgesehen ist, bei Rekursen laut Art. 105, LG 13/1997 weitere externe Gutachten in Auftrag zu geben;
- dass es dadurch zu einer Ungleichbehandlung bzgl. weiterer Rekurse laut Art. 105 kommt, bei dem keine solche Gutachten eingeholt wurden;
- dass es mit diesen Vorgehen und nach dem Fall Parkplatz Prags wiederholt zu einer Brüskierung des eigenen Rechtsamtes in der Abteilung Natur und Raum kommt;
- dass dieses Vorgehen im Hinblick auf die laufende Ausarbeitung eines neuen Raumordnungsgesetzes eine bedenkliche und gefährliche Positionierung der Politik darstellt und es völlig unverständlich wäre, wenn die Politik einerseits ein „sauberes“ Raumordnungsgesetz in Aussicht stellt, andererseits solche urbanistischen Husarenstücke nicht nur billigt sondern durch ihr Votum erst ermöglicht.
Aus all diesen Gründen ersuchen Sie die schreibenden Verbände mit Nachdruck, dem Rekurs stattzugeben und die Neuausweisung einer Hofstelle basierend auf der Entscheidung und mit der Argumentation der eigenen Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung eindeutig abzulehnen.
Dachverband für Natur- und Umweltschutz und Heimatpflegeverband Südtirol