Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz setzt sich seit Jahren für die Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte entlang der Brennerautobahn ein. Ein wichtiger Schritt wurde dabei bereits im vergangenen Jahr mit der Einbringung eines Rekurs beim zuständigen Verwaltungsgericht Latium zur Feststellung der Untätigkeit des vom Staat ernannten Komitees gesetzt.
In dem im Mai dieses Jahres veröffentlichten Urteil verpflichtet das Verwaltungsgericht Latium dieses Komitee zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb von 30 Tagen. Diese Frist ist nun ergebnislos abgelaufen. Wie geht es nun weiter mit dem Schutz der Gesundheit der über 40.000 betroffenen Anrainer?
Diese Frage findet Antwort in der PDF im Anhang.
v.li. Dachverbandsvorsitzender Klauspeter Dissinger und Rechtsanwalt Alex Telser