Die ANAC hat am 23.04.2019 hierzu ein Prüf-Verfahren eingeleitet, welches noch andauert. Letztere wird diesbezüglich innerhalb 21. Oktober entscheiden, ob der Verkaufspreis von 3,8 Mio. € gerechtfertigt ist, zumal das Gesellschaftskapital der ABD laut Handelsregisterauszug rund 38 Mio. € beträgt und sich das Nettovermögen der Gesellschaft laut letzter Bilanz vor der Ausschreibung auf 37,16 Mio. € beläuft – davon rund 5,7 Mio. € an liquiden Mitteln.
- Sie beziehen sich in Ihren Stellungnahmen immer auf den Masterplan der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC aus dem Jahre 2011, sollte die Kategorie C1 für den Bozner Flugplatz beibehalten werden. Allerdings verschweigen Sie, dass es ein Dekret des Staatspräsidenten aus dem Jahr 2015 gibt, welches den Bozner Flugplatz weder einer nationalen noch strategischen Bedeutung zuordnet. Dieses Dekret des Staatspräsidenten hat diesbezüglich der Autonomen Provinz die Kompetenz für eine Übernahme des Flugplatzes erteilt. Allerdings hat die Landesregierung diese Möglichkeit nie in Anspruch genommen.
- Bedingt durch die Klimakrise versucht man nun endlich, in den mitteleuropäischen Ländern, bei Kurzstrecken bis zu 800 Kilometern das Flugzeug mit der Eisenbahn zu ersetzen, da das Flugzeug das weitaus klimaschädlichste Verkehrsmittel darstellt. Es ist also unverständlich, dass das Land Südtirol den gegenteiligen Weg einschlägt, in dem es weiterhin auf den Flugbetrieb setzt.
Ich ersuchen Sie deshalb im Namen des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz und aufgrund der Klimakrise sowie der Verantwortung unserer Jugend gegenüber, den Kaufvertrag nicht zu unterzeichnen.
Mit besten Grüßen
Klauspeter Dissinger - Vorsitzender