Im Kapitel 8 des vorliegenden Koalitionsprogramms findet sich bereits an dritter Stelle der wesentlichen bzw. beispielhaften Maßnahmen, dass die Südtiroler Bevölkerung in urbanen Räumen und entlang der A22 einer erhöhten Luftverschmutzung ausgesetzt ist. Daher wird im Programm weiters auch festgehalten: „Auf der Grundlage der Richtlinie 2008/50/EG und D.lgs. 155/2010 muss es uns gelingen, die NO2?Konzentrationen so schnell wie möglich zu reduzieren.“
Dies ist auch dringend notwendig, denn die Jahresgrenzwerte der Europäischen Union für Stickoxide von 40µg/m³ Luft sind seit 2010 in Kraft und wären daher schon seit acht Jahren einzuhalten. Dazu wurde ein eigener Maßnahmenkatalog ausgearbeitet und nach Rom geschickt, wo die Umsetzung in einer interministeriellen Arbeitsgruppe versandete. Aufgrund der nach wie vor nicht definitiv vergebenen Autobahnkonzession war das Engagement der Südtiroler Politik in Rom in dieser Angelegenheit aber in all den Jahren sehr verhalten.
Durch diese Untätigkeit der Politik war der Dachverband für Natur- und Umweltschutz gezwungen, gerichtlich tätig zu werden, um das übergeordnete Recht auf Gesundheit der Südtiroler zu waren. Daher wurde ein Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium gegen die Untätigkeit des Staates und der von ihm eigens eingesetzten Organe in Bezug auf die Reduzierung der Luftschadstoffe eingebracht. Aufgrund des positiven Urteils dazu ist neuerlich Bewegung in die Sache gekommen.
Zwar hat die Südtiroler Landesregierung am 31. Juli 2018 (mit Beschluss Nr. 749) neuerlich einen Maßnahmenkatalog beschlossen. Dazu gehören neben vielen Maßnahmen auf Gemeinde- und Landesebene auch zwei kurzfristig umzusetzende konkrete Maßnahmen, welche der Dachverband für Natur- und Umweltschutz seit Jahren fordert:
- Innerhalb des Jahres ist von der Autobahngesellschaft eine Studie zur Umsetzung des Tutor-Systems vorzulegen.
- Ebenso innerhalb des Jahres sind mit dem Transportministerium Tempolimits auf der A22 zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu veranlassen.
Diese Maßnahmen sind verbindlich und wären noch innerhalb 2018 umzusetzen gewesen. Passiert ist … NICHTS! Die scheidende Landesregierung hat sich also nicht darum gekümmert, ob die von ihr gefassten Beschlüsse entsprechend umgesetzt werden oder nicht.
Man darf gespannt sein, ob die neue Landesregierung sich kohärenter an das Koaltionsprogramm halten wird, das – anders als ein Landesregierungsbeschluss – kein normatives Dokument, sondern eine politische Absichtserklärung ist.